Ende März war ein entsprechender Verordnungsentwurf des zuständigen Bundesfinanzministeriums bekannt geworden, jetzt wurde er in geltendes Recht umgesetzt. Für diese Verordnung ist keine Zustimmung des Bundestags nötig.

Der Garantiezins - in der Fachsprache Höchstrechnungszins genannt - ist Teil der Verzinsung von Lebensversicherungen, die insgesamt seit geraumer Zeit sinkt. Er soll verhindern, dass sich Versicherungsgesellschaften mit Garantieversprechen übernehmen. Sie dürfen Neukunden weniger, aber nicht mehr bieten. Auch bei der internen Kalkulation dürfen die Versicherer den Garantiezins nicht überschreiten.

Die Verordnung hätte besonders gravierende Folgen für neue Riester-Verträge. Die Branche fordert deshalb gleichzeitig eine Reform der Bedingungen für die staatlich geförderten Riester-Policen. Denn diese würden für Sparer und Versicherer sonst unattraktiv.

Eingezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen müssen beim Riester-Modell zu 100 Prozent garantiert werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und bringt die Versicherer in die Bredouille. Wenn sie nur mit 0,25 Prozent Zins kalkulieren dürfen, fällt es ihnen schwer, das zu garantieren und zugleich ihre Kosten zu decken, die bis zu zehn Prozent der Beiträge ausmachen.

Die Verzinsung bezieht sich nur auf den Sparanteil nach Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten sowie dem Beitrag für einen Todesfallschutz. Nur diese Summe wird verzinst.