Wer dieser Tage den Briefkasten öffnet, findet - neben den obligatorischen Neujahrsgrüßen und Sonderangeboten für Winterklamotten - häufig auch ein Schreiben seiner gesetzlichen Krankenkasse. Darin steht recht knapp, dass zum neuen Jahr leider der Zusatzbeitrag erhöht werden müsse, weil sonst die Leistungen nicht mehr finanziert werden könnten.

Insgesamt stocken 40 Kassen ihren Zusatzbeitrag um 0,1 bis 0,8 Prozentpunkte auf. Bei 60 Kassen bleiben die Beiträge unverändert; zwei Kassen senken ihre Zusatzbeiträge leicht. Das zeigt eine Erhebung des Vergleichsportals gesetzlichekrankenkassen.de. Auffallend dabei: Auch die mitgliederstärksten und vermeintlich solventesten Kassen, wie die Techniker Krankenkasse und die Barmer, erhöhen ihre Zusatzbeiträge um 0,5 beziehungsweise 0,4 Prozentpunkte (siehe Tabelle unten). Insgesamt seien daher "über 37 Millionen der etwas mehr als 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen von den Beitragserhöhungen betroffen", erklärt Thomas Adolph, Chef des Onlineportals.

Gründe für die Erhöhung gibt es viele: Neben dem jahrelangen politischen Reformstau führen die Kassen vor allem die Mehrkosten aufgrund der Corona-Krise an. Besonders die Unmengen an Tests fallen hier ins Gewicht. Hinzu kommt, dass durch die Pandemie viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit waren oder sind. Wer weniger verdient, bezahlt aber auch weniger Krankenkassenbeiträge - Geld, das den Kassen jetzt fehlt.

Ausgefallene oder verschobene Eingriffe, wie etwa die (für die Kassen sehr teuren und für die Krankenhäuser sehr lukrativen) Hüft- und Knieoperationen, sind 2020 zwar stark zurückgegangen, für das laufende Jahr fürchten die Kassen aber Nachholeffekte.

Zum Hintergrund: Der sogenannte Zusatzbeitrag wurde 2015 eingeführt. Er kann zusätzlich zu dem gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen von den Krankenkassen erhoben werden. Er soll den Krankenkassen die Möglichkeit geben, finanzielle Engpässe auszugleichen und gleichzeitig den Wettbewerb zwischen den Kassen forcieren. Diese Art der Beitragserhöhung ist nach oben nicht gedeckelt und wird zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt.

Günstiger ja, besser nein?

Die neuen Zusatzbeiträge bedeuten für die Versicherten erhebliche Mehrbelastungen: Der "Spiegel" rechnet beispielsweise vor, dass ein Gutverdiener mit einem Bruttoeinkommen von 5000 Euro im Monat bei der Techniker Krankenkasse künftig 764 statt 717 Euro zahlen muss. Übers Jahr kommt somit einiges zusammen.

Wem das zu viel ist, der sollte sich einen Wechsel der Kasse überlegen. Versicherte haben nach einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Aber Vorsicht: Wer das nutzen will, muss spätestens bis zum Ende des Monats kündigen, für den die Kasse den Zusatzbeitrag erstmals erhebt. Die Kündigung wird dann zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Wer also im Januar kündigt, kann zum 1. April in der neuen Kasse sein. Gesundheitsexperten warnen aber davor, nur nach dem Preis zu vergleichen. Mindestens ebenso wichtig sei der Leistungsumfang der jeweiligen Kasse: Freiwillige Zuschüsse, etwa zur Zahnreinigung, zur Osteopathie-Behandlung oder für einen Gesundheitskurs wären oft wertvoller als kleine Differenzen beim Zusatzbeitrag. Eine gute Vergleichsmöglichkeit finden Verbraucher auf der Internetseite kassensuche.de.