Weil ich als Selbstständige immer gut verdient habe, melde ich meine Umsatzsteuer üblicherweise mithilfe des Steuerberaters monatlich an. Jetzt sind meine Einnahmen wegen Corona fast null. Kann ich den Zeitraum verlängern?

Euro am Sonntag: Das ist eine Frage, die auch Steuerberater derzeit häufig hören. Den Betroffenen geht es darum, in schwieriger Lage Aufwand und Geld zu sparen. Leider muss sie jedoch eindeutig mit Nein beantwortet werden. Zwar steht im Umsatzsteuergesetz, dass der Regel-Voranmeldungszeitraum das Kalendervierteljahr ist. Wenn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr jedoch mehr als 7.500 Euro betragen hat, muss monatlich erklärt werden. Nur wenn die Steuer im Vorjahr nicht mehr als 1.000 Euro betragen hat, kann das Finanzamt von der Verpflichtung befreien, Voranmeldungen abzugeben und Vorauszahlungen zu entrichten. Dies würde für Sie dann im nächsten Jahr gelten.

Diese Regelung wirkt starr, wurde vom Gesetzgeber 1996 aber eingeführt, um die Arbeit in der Verwaltung "und auch bei Unternehmen" zu vereinfachen, wie eine Sprecherin des Bundesministeriums der Finanzen erklärt. Ermessensspielräume hinsichtlich des Zeitraums werden den zuständigen Finanzverwaltungen auch in der Corona-Krise nicht eingeräumt. "Ein Abgehen von dieser Vorgehensweise in Einzelfällen", so die Sprecherin, "würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen."

Hierzu gibt es auch eine gute Nachricht: Wer Corona-Überbrückungshilfen bekommt, kann die regelmäßigen Kosten für den Steuerberater steuerlich geltend machen und bekommt bis zu 80 Prozent der absoluten Summe erstattet. Wer noch mehr sparen möchte, dem bleibt nur die Möglichkeit, die Voranmeldung vorübergehend selbst mit dem offiziellen ELSTER-Programm (ELektronische Steuererklärung) zu machen. Die Registrierung erfolgt über elster.de.