Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Ich nutze als Angestellter mein privates Smartphone häufig auch für berufliche Zwecke. Mein Arbeitgeber will aber nicht für alle Mitarbeiter teure Firmenhandys anschaffen. Gibt es hier für beide Seiten Möglichkeiten, Abgaben zu sparen?

Euro am Sonntag: Überlassen Unternehmen ihren Mitarbeitern Tablets, Notebooks oder Smartphones, ist deren privater Gebrauch unabhängig vom beruflichen Nutzungsanteil steuerfrei. Dies gilt auch für die vom Arbeitgeber übernommenen Nutzungsgebühren - inklusive der monatlichen Grundgebühren und sonstigen laufenden Kosten. Zudem ist es für den Fiskus unerheblich, ob Arbeitnehmer diese betrieblichen Leistungen zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn oder mittels einer Gehaltsumwandlung erhalten.

Für viele Unternehmen ist es aber zu kostspielig, für jeden Mitarbeiter ein teures Smartphone anzuschaffen. Der Prokurist einer Münchner Firma veräußerte deshalb sein Mobiltelefon zu einem symbolischen Kaufpreis von einem Euro an den Arbeitgeber. Dieser stellte dem Angestellten das Gerät im Rahmen eines Vertrags auch zur privaten Nutzung wieder zur Verfügung und übernahm im Gegenzug die Kosten von rund 30 Euro monatlich für den privaten Mobilfunkvertrag.

Das zuständige Finanzamt sah darin einen rechtlichen Gestaltungsmissbrauch im Sinn der Abgabenordnung. Zu Unrecht, urteilte nun das Finanzgericht München: Ein Gestaltungsmissbrauch liege selbst dann nicht vor, wenn es alleiniges Ziel dieses Sparmodells für Arbeitgeber und Mitarbeiter war, die gesetzlich zulässige Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen (Az. 8 K 3654/19). Die Finanzverwaltung hat jedoch Revision gegen das Urteil eingelegt. Vergleichbar betroffene Berufstätige sollten sich deshalb auf die beiden nun beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren (Az. VI R 50/ 20 und VI R 51/20) berufen.