Vor längerer Zeit hatte ich Aktien von Dalian Wanda (ISIN: US 234 48P 106 6) gekauft. Leider wird der Titel nicht mehr an der Börse gehandelt. So kann ich, wie es scheint, meine Aktien nun nicht mehr auf regulärem Weg verkaufen. Eine Mail an das Investor-Relations-Team von Dalian Wanda, was nun zu tun sei, blieb leider unbeantwortet. Mein Broker sagt, dass die Aktien aus meinem Depot wertlos gestrichen werden können. ­Allerdings ist fraglich, ob und wie ich dann den Verlust zumindest steuerlich geltend machen kann. Haben Sie eine Lösungsidee hierfür? Oder gibt es eine aktuelle Rechtsprechung, die eine ­Anerkennung des steuerlichen Verlusts bei einer Ausbuchung aus dem Depot absichert?

€uro am Sonntag:

Leider ist der Abschied von Depotleichen meistens schmerzhaft - den Fiskus an den Verlusten zu beteiligen, wäre da immerhin ein gewisser Trost. Das Bundesfinanzministerium ist bislang allerdings der Ansicht, dass eine Ausbuchung wertloser Titel aus dem Depot keinen Verkauf darstellt. Unterstützung für diese Position kommt durch ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Az. 7 K 2175/16 F), das einen steuerlichen Verlust verneint. Hier ist jedoch Revision beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. VIII R 34/16).

Sie können mit Verweis darauf Einspruch einlegen und ein Ruhen des Verfahrens beantragen. Alternativ können Sie versuchen, Ihre Aktien an einen fremden Dritten zu verkaufen. Ein Urteil des Finanzgerichts München (Az. 7 K 1888/16) besagt, dass Verluste aus wertlosen Aktien, die auf einen fremden Dritten übertragen werden, mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen. Dagegen hat die Finanzverwaltung Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. VIII R 9/17). Will das Finanzamt die Verluste aus dem Verkauf nicht anerkennen, können Sie auch hier Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.