Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Simone Gröneweg, Euro am Sonntag

Wir haben über einen Makler ein Haus gekauft und möchten es sanieren. Inwieweit können wir von der reduzierten Mehrwertsteuer profitieren?

€URO AM SONNTAG:

Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent gilt nach den Plänen der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2020. Immobilienkäufer profitieren davon nicht unbedingt, denn beim privaten Haus- oder Wohnungsverkauf fällt keine Umsatzsteuer an. Wenn Sie Ihre Immobilie über einen Makler gekauft haben, können Sie allerdings unter bestimmten Umständen bei der Provision sparen. Das trifft aber nur zu, wenn der Maklervertrag vor dem 1. März oder ab dem 1. Juli 2020 abgeschlossen wurde und die Leistung des Maklers in der Spanne vom 1. Juli bis 31. Dezember erbracht wird.

Ist das der Fall, muss der Makler den aktuellen Steuervorteil weitergeben. Bei einer Netto-Maklerprovision von 25.000 Euro beträgt die Umsatzsteuer beim alten Satz 4.750 Euro, bei dem reduzierten Satz in Höhe von 16 Prozent fallen nur 4.000 Euro an. Der Kunde spart also 750 Euro. Wurde der Maklervertrag in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni 2020 abgeschlossen, hat der Kunde laut Maklerverband IVD keinen gesetzlichen Anspruch auf Weitergabe dieses Vorteils. Wer bis Ende 2020 Handwerker mit einzelnen Gewerken beauftragt, kann ebenfalls Geld sparen. Voraussetzung: Die Leistung wird auch wirklich im zweiten Halbjahr erbracht und vom Kunden abgenommen. Die reduzierte Umsatzsteuer gilt nicht für An- oder Vorauszahlungen.