Erstmals überhaupt garantiert der Bund ein Rentenniveau und eine Obergrenze beim Beitragssatz. Das hatte die SPD durchgesetzt. Die Verabschiedung des "Teilhabechancengesetzes" und des "Familienentlastungsgesetzes" standen am Nachmittag auf der Tagesordnung. Es folgt ein Überblick über die Details.

LASTENTEILUNG: Der gesetzlichen Rentenversicherung beschert das Paket eine Mehrbelastung bis 2025 von 32,3 Milliarden Euro. Den Großteil schultern Beitragszahler und die Rentner. Denn zur Finanzierung verzichtet die Bundesregierung auf eine nach bisherigem Recht erforderliche Beitragssatzsenkung 2019 von 18,6 auf 18,2 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber büßen dadurch eine Entlastung um sechs Milliarden Euro ein. Das bekommen auch die Rentner zu spüren: Eine Beitragssenkung hätte dafür gesorgt, dass im Jahr darauf ihre Rentenanhebung höher ausfiele.

HALTELINIEN: Der Bund garantiert, dass bis 2025 der Beitragssatz 20 Prozent nicht über- und das Rentenniveau 48 Prozent eines Durchschnittslohns nicht unterschreitet. Dafür soll es auch Geld vom Bund geben. Die Beitragssatzgarantie könnte im Jahr 2025 greifen und den Bundeshaushalt dann 4,9 Milliarden Euro kosten. Eine "Niveausicherungsklausel" stellt sicher, dass die - eigentlich an die Lohnentwicklung gekoppelten - Rentenerhöhungen bis 2025 in jedem Jahr ausreichen, um ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent zu erreichen.

MÜTTERRENTE: Mütter oder Väter mit vor 1992 geborenen Kindern erhalten für jedes Kind einen zusätzlichen halben Rentenpunkt. Für etwa 9,7 Millionen Rentnerinnen bedeutet das im Monat 15 bis 16 Euro mehr pro Kind. Damit werden diese Eltern bei der Erziehungszeit so gestellt, als ob sie zweieinhalb Jahre zum Durchschnittslohn gearbeitet hätten. Eltern später geborener Kindern sind mit drei Jahren Anrechnung weiter bessergestellt.

ERWERBSMINDERUNGSRENTE: Krankheitsbedingte Frührentner werden bei der Berechnung ihrer Rente so gestellt, als ob sie bis zum regulären Renteneintrittsalter gearbeitet hätten. Dieses liegt 2019 bei 65 Jahren und acht Monaten. Diese "Zurechnungszeit" wird dann bis 2031 auf 67 Jahre angehoben.

GERINGVERDIENER: Rund drei Millionen Geringverdiener sollen von einer Entlastung der Sozialabgaben profitieren. Erst ab einem Monatseinkommen von 1300 Euro werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in voller Höhe fällig. Bisher liegt diese Grenze bei 850 Euro. Trotz geringerer Beitragszahlung soll sich der Rentenanspruch nicht verringern.

FAMILIENPAKET: Das Kindergeld wird zum 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Monat erhöht. Das kostet jährlich etwa 3,3 Milliarden Euro. Hinzu kommt die Erhöhung der Kinderfreibeträge bei der Steuer in zwei Stufen. Zudem steigt der Grundfreibetrag zur Sicherung des steuerlichen Existenzminimums. Beides zusammen verringert die Steuereinnahmen um über drei Milliarden Euro. Die Eckwerte der Einkommensteuer werden so verändert, dass Lohnerhöhungen rechnerisch nicht durch die Steuerprogression aufgefressen werden. Das soll etwa zwei Milliarden Euro kosten. Hartz-IV-Bezieher gehen weitgehend leer aus: Das höhere Kindergeld wird mit den Hartz-IV-Zahlungen verrechnet, und Steuern zahlen sie in der Regel kaum.

SOZIALER ARBEITSMARKT: Das "Teilhabechancengesetz" soll Langzeitarbeitslosen zu einem regulären Job verhelfen. Gefördert wird, wer in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV bezogen hat. Sie sollen bei Unternehmen, Kommunen und sozialen Einrichtungen reguläre sozialabgabenpflichtige Jobs erhalten. Der Bund übernimmt die Lohnkosten zunächst in voller Höhe, und zwar auf Grundlage des Tariflohns. Ursprünglich sollte der niedrigere gesetzliche Mindestlohn die Messlatte sein. Arbeitgeber wie die Kommunen hatten aber protestiert, dass sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen müssten. Vier Milliarden Euro will der Bund dafür bereitstellen. Davon könnten rechnerisch mehrere Zehntausende Arbeitslose profitieren.

rtr