Mehr Geld für Rentner

Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten vom 1. Juli an deutlich höhere Bezüge. Im Westen steigen die Renten zum 1. Juli um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Damit fällt die Rentenanpassung so stark aus, wie seit Jahrzehnten nicht.

Mindestlohn steigt

Zum 1. Juli steigt die Lohnuntergrenze nach geltendem Recht auf 10,45 Euro pro Stunde. Bislang betrug der Mindestlohn 9,82 Euro. Eine weitere Anhebung kommt im Oktober. Dann wird der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben, wovon vor allem Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland profitieren werden.

Höherer Grundfreibetrag für Beschäftigte

Die Bundesregierung hat mit Blick auf die finanziellen Belastungen für die Haushalte im März ein Entlastungspaket beschlossen. Im Juli werden nun einige Punkte angepasst, die in der Steuererklärung für die Arbeitstätigen wichtig werden.

Der Grundfreibetrag wurde angehoben, also die Summe, die jemand verdienen kann, ohne einkommensteuerpflichtig zu werden. Er steigt von 9.984 auf 10.347 Euro im Jahr. Das bedeutet, dass nun 363 Euro mehr verdient werden können. Außerdem ist im Entlastungspaket der einmalige Zuschuss für ALG-II-Empfängerinnen und -Empfänger enthalten: 200 Euro zusätzlich bekommen sie.

Steuererklärung wird später fällig

Normalerweise müssen Steuerzahler ihre Steuererklärung spätestens bis zum 31. Juli 2022 abgeben haben. Zumindest, wenn sie alleine erstellt wird. Nach Beschluss des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes verschiebt sich die Frist erneut um drei Monate. Der neue Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung 2021 ist der 31. Oktober 2022. Eine längere Frist gilt auch, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft. Dann ist der Stichtag der 31. August 2023.

100 Euro Kinderbonus pro Kind

Alle Kindergeld-Berechtigten erhalten einen Kinderbonus in Höhe von einmalig 100 Euro pro Kind. Beide Zahlungen sollen Familien und Menschen mit wenig Einkommen dabei helfen, die Belastung durch die gestiegenen Energiekosten besser abzufedern.

EEG-Umlage entfällt

Nach mehr als 20 Jahren fällt die sogenannte EEG-Umlage weg, die Kunden über die Stromrechnung zahlen. Sie beträgt momentan noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Experten erwarten durch die Abschaffung zwar kein Sinken der Strompreise, aber zumindest eine Dämpfung des starken Anstiegs.

Erklärung zur Grundsteuer

Für viele Hausbesitzer steht eine Art zweite Steuererklärung an. Grund ist die Reform der Grundsteuer, für die die Finanzämter nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Informationen zum Grundstück, zum Haus oder zur Wohnung brauchen. Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücks-Besitzer müssen deshalb von Juli an bis spätestens Ende Oktober in der Regel elektronisch über die Plattform Elster Daten etwa zu Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert abgeben. Je nach Bundesland können mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden.

Tabaksteuer auf E-Zigaretten und Shisha-Tabak

Seit dem 1. Juli unterliegen erstmals auch die Substanzen für E-Zigaretten der Tabakbesteuerung. Ob die Flüssigkeiten nikotinhaltig sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Außerdem wird Tabak für Shishas, also Wasserpfeifen, mit einer Zusatzsteuer belegt und darf nur noch maximal in 25-Gramm-Verpackungen verkauft werden. Bisher waren 200-Gramm-Packungen üblich, auch Ein- und Zwei-Kilo-Gebinde wurden verkauft. Shisha-Bars verkaufen dann aus den großen Behältnissen oftmals einzelne kleine Portionen Wasserpfeifen-Tabak an ihre Kunden.

Pakete werden teurer

Das Verschicken von Paketen und Päckchen per DHL wird am 1. Juli teilweise teurer. So kostet ein Zwei-Kilogramm-Paket, dessen Marke online erhältlich ist, fortan 5,49 Euro und damit 50 Cent mehr. Für ein Paket bis fünf Kilogramm bezahlt man nun 6,99 Euro, das sind 50 Cent weniger als der bisherige Filialpreis, aber ein Euro mehr als man bisher online gezahlt hat. Das Päckchen S wird 20 Cent teurer und kostet künftig 3,99 Euro. Bei Sendungen ins Ausland ist das Bild gemischt: Teilweise bleiben die Gebühren konstant, teilweise verdoppeln sie sich fast, etwa bei schwereren Paketen in die USA.

Kostenlose Corona-Tests enden

Mal eben kostenlos auf Corona testen - damit ist nun nach mehr als einem Jahr vorerst Schluss. Schnelltests auf Staats- und damit Steuerzahlerkosten an Teststationen oder in Apotheken gibt es nur noch für bestimmte Gruppen geben. Andere müssen 3 Euro zuzahlen.

Kündigungsbutton

Vertragskündigungen werden vereinfacht. Wer einen Vertrag online abschließt, soll ihn auch online kündigen können. Ab sofort wird ein Kündigungsbutton auf der jeweiligen Website für Unternehmen zur Pflicht. Über diesen sollen Kundinnen und Kunden ihren Vertrag direkt kündigen können. Außerdem sollen sie unmittelbar danach eine elektronische Eingangsbestätigung erhalten. Bereits zum 1. März gab es beim Thema Vertragskündigungen einige Änderungen. Die Kündigungsfrist für Verträge wurde von bisher möglichen drei auf maximal einen Monat reduziert.

Verbraucher werden zudem künftig besser vor einem plötzlichen Versorgungsstopp ihrer Energie-Anbieter geschützt. Versorger, die ihre Verträge mit Haushaltskunden beenden wollen, müssen diese künftig mindestens drei Monate im Voraus informieren.

Pfandsystem wird ausgeweitet

Im Lebensmittel-Einzelhandel wird ab sofort auf alle Einweg-Plastikflaschen und -Dosen Pfand erhoben. Damit werden für PET-Flaschen mit beispielsweise Fruchtsäften oder Dosen mit alkoholischen Mischgetränken ebenfalls 25 Cent fällig. Die Regelung gilt eigentlich schon seit Januar 2022, doch die Händler hatten in einer Übergangsfrist bis Juli 2022 Zeit, die Änderung umzusetzen.

Alte Elektrogeräte im Supermarkt kostenlos abgeben

Alte Elektrogeräte müssen nun auch in Supermärkten und Discountern kostenlos entgegengenommen werden. Zumindest gilt das für kleinere Elektrogeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 25 Zentimetern. Lebensmittelgeschäfte, die dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr Elektroware vertreiben und über eine Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen, müssen die alten Elektrogeräte dann verpflichtend annehmen.

Das trifft auf viele große Supermarktketten zu. Somit können künftig beispielsweise alte Handys, elektrische Rasierer, Wasserkocher oder Toaster bei Aldi, Rewe, Lidl und Co kostenlos abgegeben werden.

mmr mit dpa und RND