Dachfonds



Sie werden ab 2019 steuerlich wie Aktienfonds behandelt, wenn das Fondsmanagement in Zielfonds anlegt, die mindestens zu 51 Prozent in Aktien investieren. Die Zielfonds müssen ihre Quoten einmal pro Woche veröffentlichen. Die enge Taktung soll verhindern, dass sich Fondsgesellschaften mit trickreichen Gestaltungen ihrer Prospekte ab 2019 Steuervorteile verschaffen.

Dienstwagen



Nutzt ein Arbeitnehmer einen Elektro- oder Hybriddienstwagen, der zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 gekauft wird, muss der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung mit monatlich 0,5 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises versteuert werden. Bei anderen Dienstwagen ist monatlich ein Prozent steuerpflichtig, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird.

Kalte Progression



Durch eine leichte Verschiebung des Einkommensteuertarifs "nach rechts" greifen 2019 höhere Steuerstufen erst später. Dies soll verhindern, dass Lohnerhöhungen durch die steigende Steuerbelastung großteils aufgezehrt werden (kalte Progression). 2019 steigt das steuerfreie Existenzminimum für Singles von 9000 auf 9168 Euro und für zusammen Veranlagte auf das Doppelte.

Kindergeld



Es steigt ab Juli um zehn Euro pro Kind. Bisher beläuft sich die staatliche Leistung auf 194 Euro pro Sprössling. Für das dritte Kind steigt der Satz von 200 auf 210 und für das vierte Kind von 225 auf 235 Euro. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben: Ab Januar 2019 steigt dieser pro Kind von jährlich 7428 Euro auf 7620 Euro und ab Januar 2020 auf jährlich 7812 Euro.

Jobtickets



Erstatten Unternehmen Arbeitnehmern Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sind Zuschüsse ab 2019 steuerfrei. Nicht begünstigt sind die Kostenübernahmen des Chefs für Taxifahrten und Flugreisen. Jobtickets fallen daher nicht mehr unter die 44-Euro-Sachbezugsgrenze, die Firmen Mitarbeitern steuerfrei gewähren können.

Gesundheitsausgaben



Damit Arbeitnehmer weiterhin in den Genuss steuerfreier Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung in Höhe von maximal 500 Euro pro Jahr - zum Beispiel für Fitnessstudiobesuche - kommen können, muss künftig eine Zertifizierung dieser Leistung vorliegen. Für laufende, nicht zertifizierte Gesundheitsförderungsmaßnahmen gilt eine Schonfrist bis 2020.

Dienstfahrräder



Spendiert der Chef Mitarbeitern Fahrräder oder E-Bikes als Dienstfahrzeuge, ist die private Nutzung der Diensträder ab 2019 steuerfrei. Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss die Kosten für die Diensträder zusätzlich zum Gehalt übernehmen. Eine bloße Entgeltumwandlung reicht nicht aus, damit radelnde Angestellte in den Genuss dieses neuen Steuervorteils kommen.

Onlinehandel



Betreiber von Onlinemarktplätzen müssen künftig die Stammdaten ihrer Nutzer aufzeichnen. Wenn sie das nicht tun, sollen sie für nicht gezahlte Umsatzsteuer haften. Die Haftung greift bei Drittlandanbietern für Verkäufe ab März 2019, für andere ab Oktober 2019. Plattformbetreiber können sich davon befreien, indem sie steuerunehrliche Händler konsequent ausschließen.

Steuererklärung



Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gelten ab diesem Jahr bundesweit neue Stichtage: Wer die jährliche Pflichtaufgabe des Fiskus allein erledigt, kann sich dafür bis zum 31. Juli 2019 - und damit zwei Monate länger als in den Vorjahren - Zeit lassen. Wird ein Steuerberater mit der Steuererklärung 2018 beauftragt, läuft die Frist erst Ende Februar 2020 ab.

Vorabpauschale



Anfang 2019 wird bei Investmentfonds, die keine oder nur geringe Erträge ausschütten, erstmals eine "Vorabpauschale" abgezogen. Deren Höhe errechnet sich aus dem Wert des Fondsanteils zum Jahresbeginn 2018 multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinses. Für 2018 waren das 0,87 Prozent. Nach Teilfreistellung fallen auf den Endbetrag Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an.