Vom Girokonto der Hausbank aus direkt eine Überweisung vom Konto der Zweitbank tätigen? Sich im Onlinebanking der Zweitbank sämtliche Kontostände - auch den der Hausbank - anzeigen lassen? Das alles ist keine allzu ferne Zukunftsmusik.

Möglich macht es das neue EU-Zahlungsverkehrsrecht namens PSD II. Bis alle technischen Details umgesetzt sind, dauert es zwar noch bis Herbst 2019, doch Verbraucher profitieren schon jetzt von mehr Sicherheit beim Bezahlen und Überweisen.

Nur noch 50 Euro Haftung



Hoffentlich passiert Ihnen das nie: Der Onlinezugang zum Bankkonto wurde ausspioniert oder die EC- oder Kreditkarte gestohlen? Dann sollten Sie so schnell wie möglich bei Ihrer Bank Karten oder Onlinebanking-Zugang sperren lassen und Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Doch was geschieht, wenn Ihnen ein finanzieller Schaden entstanden ist?

Seit Mitte Januar 2018 haften Verbraucher in der Zeit bis zur Schadensmeldung nur noch bis maximal 50 Euro - zuvor waren es 150 Euro. Besonders wichtig: "Ihr Konto muss bereits bis zum Ende des nächsten Arbeitstags nach der Schadensmeldung wieder ausgeglichen sein, als habe kein Missbrauch stattgefunden", erläutert Frank Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Ausgenommen, die Bank zweifelt an der Darstellung des Kunden und erstattet Anzeige gegen ihn. Wichtig bleibt aber, dass der Kunde sorgfältig ist - und nicht etwa die PIN im Geldbeutel verwahrt. Das bleibt grob fahrlässiges Verhalten und kann dazu führen, dass man auf dem Schaden bis zur Kartensperrung sitzenbleibt.

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Zahlungsauslösedienste beauftragen



Seit dem Start von PSD II dürfen Kunden sogenannte Zahlungsauslösedienste rechtssicher beauftragen - zum Beispiel wenn sie in einem Onlineshop den Dienst sofort.de zum Auslösen einer Überweisung direkt von ihrem Girokonto nutzen. Bis vor Kurzem hatten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken das sehr häufig nicht erlaubt. Solche Dienstleister werden aber inzwischen reguliert und unterliegen in Deutschland der Finanzaufsicht Bafin.

Die deutschen Banken müssen nun neue technische Schnittstellen anbieten, um den Diensten den sicheren Zugriff technisch zu ermöglichen. Bis Herbst 2019 soll das erfolgt sein. In der Zwischenzeit müssen sich Kunden allerdings darüber im Klaren sein, dass der Datenzugriff bis dahin technisch über die Kundenschnittstelle läuft. Die Krux: Das ermöglicht den Diensten einen tiefen Einblick ins finanzielle Allerheiligste eines Kunden. Verbraucherschützer empfehlen daher, auf der Hut zu sein, welchen Datenzugriff man wem erlaubt - und worauf. Wichtig: Es haben nur die Dienste Zugriff, denen ein Kunde eine ausdrückliche Erlaubnis erteilt. Es empfiehlt sich daher, die Datenschutzbedingungen dieser Dienste genau durchzulesen.

Wenn 2019 die neue technische Schnittstelle genutzt wird, sollen externe Zahlungsauslösedienste nur noch auf die Kontodaten zugreifen, die sie unmittelbar für die Auslösung einer Zahlung benötigen. Auch für die Banken selbst eröffnet das neue Tätigkeitsfelder: Sie können sich nämlich als Zahlungsauslösedienstleister bei anderen Banken betätigen. Konkret: Wenn Sie sich bei Hausbank A einloggen, können Sie bequem eine Überweisung von Ihrem Konto bei Bank B in Auftrag geben, ohne sich nochmals dort einloggen zu müssen.

Bessere Übersicht über die Finanzen Mehr Transparenz und Überblick über die eigenen Finanzen erlauben auch die neuen Kontoaggregationsdienste - direkt im Onlinebanking -, die nun ebenfalls reguliert werden. Darüber kann man sich auf einen Blick seine Konten bei verschiedenen Banken anzeigen und detailliert auswerten lassen. Experten gehen davon aus, dass hier künftig etliche neue Mehrwertdienste entstehen werden.

Gut möglich, dass man künftig neben den Kontoinfos auch Versicherungsdaten und andere laufende Verträge wie Strom- oder Telefonvertrag oder Zeitungsabos aggregiert angezeigt bekommen kann. Das eröffnet Geschäftsmöglichkeiten für Benachrichtigungsservices etwa über lohnende Anbieterwechsel. Banken könnten ihren Kunden also zum Beispiel günstigere Versicherungen anbieten. Doch Verbraucher sollten vorsichtig sein, denn wer solche Dienste anbietet, möchte damit - etwa in Form einer Provision für einen neuen Versicherungsvertrag - auch etwas verdienen. Und: Das vermeintlich "optimierte" Neuprodukt muss nicht immer das bessere sein.