Zum anderen wies das Landgericht Frankfurt die Schadenersatzklage eines Anlegers gegen die Finanzaufsicht Bafin zurück. Das Gericht begründete sein Nein damit, dass die Bafin keineswegs gegen ihre Amtspflicht verstoßen habe.

Der Anleger hatte argumentiert, er habe Ende 2017 über P & R auch deswegen mehr als 44 000 Euro in Container investiert, weil die Bafin den Anlageprospekt genehmigt hatte. Jetzt, da er sein Geld infolge der Insolvenz verloren habe, wolle er von der Finanzaufsicht seine Einlage zuzüglich Zinsen zurück. Da das Landgericht ihm nicht folgte, zieht Wolfgang Schirp, der Anwalt des Klägers, in der ­Sache nun vors Oberlandesgericht.

In den Schreiben der Insolvenzverwalter Michael Jaffé und Philip Heinke an die 54 000 Anleger finden sich zunächst aktuelle Zahlen. Demnach sind aus der Containervermietung bislang 110 Millionen Euro von der nicht insolventen Schweizer P & R-Gesellschaft überwiesen worden.

2019, so heißt es weiter, könnten aus der "regulären Vermietung und Verwertung" weitere 150 Millionen Euro hinzukommen. Bis Ende 2021 sei unverändert mit Gesamterlösen von 560 Millionen Euro zu rechnen. Die Insolvenzverwalter legen den ­Investoren nahe, den unterbreiteten Vergleichsvorschlägen zuzustimmen. Nur so könnten sie Abschlagszahlungen erhalten. Zudem empfehlen die Verwalter, eine sogenannte Hemmungsvereinbarung zu unterzeichnen. So werde eine Verjährung Ende 2021 vermieden.

Anlegerschützer Stefan Loipfinger rät fast allen Anlegern dazu, beide Verein­barungen zu unterschreiben. Anders Anwalt Schirp. Er differenziert bei der Vergleichsvereinbarung. Die solle nur unterschreiben, wer kein Zertifikat für seine Container habe. Das wären nach seinen Zahlen 92 Prozent der Investoren.