Das Limit liegt hoch. Angestellte müssen sage und schreibe 60 750 Euro brutto pro Jahr verdienen, um in die private Krankenversicherung - kurz: PKV - eintreten zu können (für Selbstständige und Beamte ist der Zugang frei). Und jährlich steigt diese sogenannte Versicherungspflichtgrenze immer höher.

Wer das Ticket gelöst hat, muss sich für einen bestimmten Tarif entscheiden - in einem unübersichtlichen Markt. €uro hilft und hat gemeinsam mit dem auf PKV spezialisierten Informationsdienstleister KVpro.de leistungsstarke Angebote herausgesucht und unter diesen die besten ermittelt.

Dabei geht es nicht nur um vergleichsweise günstige Prämien. "Wer zu geizig ist und zu wenig zahlt, zahlt am Ende drauf", warnt Gerd Güssler, Geschäftsführer von KVpro.de. Das zeigt sich vor allem dann, wenn beim Arzt oder im Krankenhaus hohe Zuzahlungen fällig werden oder wenn man in einen anderen Tarif desselben Anbieters wechseln will.

Innerhalb der Angebote mit Top-Schutz haben wir vier Kategorien gebildet: drei für Selbstständige und Angestellte, die sich in der jährlichen Selbstbeteiligung unterscheiden (Seite 210 bis 213), und eine für Beamte (Seite 214 und 215). Wichtig: Angestellte haben gegenüber Selbstständigen einen Vorteil, wenn sie Produkte mit geringem Selbstbehalt und hohen Beiträgen wählen. Denn der Arbeitgeber beteiligt sich an den Prämien. Der Nettobeitrag des Arbeitnehmers fällt also weit geringer aus als in den Tabellen angegeben. Selbstständige wählen in der Regel einen höheren Selbstbehalt, weil sie keinen Zuschuss bekommen.

Anders ist die Lage bei Beamten. Für sie ist ein sogenannter Beihilfe-Restkostentarif, eine spezielle Form der PKV, fast immer erste Wahl. Hintergrund: Der Staat zahlt etwa bei Bundesbeamten mindestens die Hälfte der beihilfefähigen Krankheitskosten. Den Rest übernimmt, größtenteils oder komplett, die private Krankenversicherung. Staatsdiener, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, bekommen hingegen meist nicht einmal den Arbeitgeberzuschuss in Form des halben Kassenbeitrags bezahlt. Anders sieht es seit Kurzem in Berlin, Bremen, Brandenburg Hamburg und Thüringen aus. Dort können Beamte, die bereits gesetzlich versichert sind, oder neue Beamte, die in die GKV aufgenommen werden wollen, eine monatliche Pauschale erhalten, die die Hälfte der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung abdeckt.

Die Versuchung. Zurück zu Angestellten und Selbstständigen: Wer in die PKV umsteigen will, sollte sich vor einem Schnellschuss hüten und die Angebote kritisch unter die Lupe nehmen. Generell gilt: Der Wechsel vom umlagefinanzierten gesetzlichen Kassensystem zur kapitalgedeckten privaten Versicherung scheint verlockend. In jungen Jahren sind die Beiträge oft erheblich günstiger. Zudem haben Privatversicherte die Aussicht, langfristig besser versorgt zu werden. Sie bekommen bei Fachärzten merklich schneller einen Termin, haben üblicherweise Zugang zu allen nieder­gelassenen Medizinern, freie Wahl des Krankenhauses plus Chefarztbehandlung, die ganze Breite medizinischer Leistungen bis hin zu alternativen Heilmethoden und bekommen alle verschriebenen Medikamente bezahlt, statt nur eine von den Kassen genehmigte Auswahl. Darüber hinaus gelten die vereinbarten Leistungszusagen während der gesamten Vertragslaufzeit. Die Leistungen der gesetzlichen Kassen können jederzeit gekürzt werden.

In der PKV spielen die Leistungen nicht nur bei der Berechnung des Tarifs eine wichtige Rolle. Sie offenbaren auch, wie geschickt die Versicherer kalkulieren. Für den €uro-Test kamen die wichtigsten 28 Leistungspositionen auf den Prüfstand. Die Ergebnisse zeigen, dass Versicherer hohe Risiken meiden, geringe dagegen gern als Leistungs-Highlights herausstellen. "Eine Erstattung für Sehhilfen in Höhe von 200 Euro lässt sich - vor allem bei Brillenträgern - leicht als gute Leistung verkaufen, belastet die Kalkulation des Versicherers jedoch wenig", sagt KVpro-Chef Güssler. Viel wichtiger, weil extrem teuer, sei dagegen die komplette Kostenübernahme bei stationären Behandlungen und in der Zahnmedizin, etwa bei Implantaten.

Wer einen Vertrag abschließt, sollte das, was geboten wird, genau prüfen. Familien sollten auch überlegen, ob sie die Verträge besser bei unterschiedlichen Anbietern abschließen. Güsslers allgemeine Empfehlung lautet: "Kaufe nach Leistung, also nach dem, was individuell und existenziell notwendig ist. Erst dann sollte der Preis kommen."

Zudem stellt sich immer die Frage: Lohnt sich der Wechsel von der gesetzlichen in die private Versicherung auch auf lange Sicht? Trotz der Aussicht auf mehr Leistung sollte jeder Wechselwillige die Risiken bedenken. Das größte sind stark steigende Beiträge in späteren Lebensjahren. Denn die privaten Krankenversicherer können sich nicht von höheren Kosten durch den medizinischen Fortschritt abkoppeln.

Hinzu kommt bei Angestellten, dass im Rentenalter der Arbeitgeberzuschuss entfällt. Es gibt zwar einen Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung. Der deckt aber meist weniger als die Hälfte der Kosten. Obendrein wirkt sich eine Selbstbeteiligung in der PKV im Alter, wenn Arztbesuche immer häufiger werden, stärker aus.

Dämpfen lässt sich dieser Effekt, indem PKV-Kunden in preisgünstigere Tarife mit ähnlichen Leistungen wechseln oder ihre Prämie mittels sogenannter Beitragsentlastungstarife optimieren. Grundidee: Der Versicherte zahlt in ­jüngeren Jahren etwas mehr als bei vergleichbaren Angeboten ohne Entlastung. Dafür kommt er im Rentenalter günstiger weg. Allerdings sind diese ­Tarife nur zu empfehlen, wenn keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten sind. Denn die Rentenkasse zahlt - ähnlich wie ein ­Arbeitgeber - einen maximal hälftigen Zuschuss zu den Kosten der privaten Versicherung. Dabei orientiert sich der Rentenversicherer am tatsächlichen Zahl­betrag der Versicherungsprämie nach Abzug des Entlastungsbetrags. Entsprechend mindert sich der Zuschuss. Damit kommt die Hälfte des Entlastungsbetrags dem Träger der Rentenversicherung zugute, obwohl der nichts dafür getan hat. Die eigenen Aufwendungen des Versicherten für die Entlastung sind insoweit vergeblich gewesen.

Generell gilt: Das Risiko steigender Kosten im Alter ist deshalb so gefährlich, weil der Weg zurück in die Gesetzliche schwer ist. Wer unter 55 ist, kann zurück in die Gesetzliche wechseln, wenn er mindestens einen Monat lang unter die -auf Monatsbasis heruntergerechnete - Versicherungspflichtgrenze von 5062,50 Euro rutscht. Wer bereits vor dem Jahr 2003 bei der Privaten war, muss beim Monatsbrutto sogar unter 4537,50 Euro bleiben. Für Ältere ist ein Wechselversuch dagegen fast aussichtslos.

Weitere Nachteile der PKV: Während die gesetzlichen Kassen die beitragsfreie Familienversicherung bieten, muss man in der PKV für jedes Familienmitglied ­einen separaten Vertrag abschließen. Und auch bei Berufsunfähigkeit werden weiter Prämien fällig. In der GKV gilt dies nur bei freiwillig Versicherten. Bei Psychotherapie, Kuren und Rehabilitation sind viele private Tarife schlechter als die gesetzlichen. Zu diesen schon länger vorhandenen Nachteilen der PKV ist in den vergangenen Jahren ein weiterer hinzugekommen: Niedrigzinsen. Sie wirken verheerend auf die Investments der Gesellschaften, die zum Großteil in Anleihen angelegt sind, denn deren Renditen sinken immer weiter. So wächst der Druck, die Prämien zu erhöhen. Daher hat €uro in den Tabellen Unternehmenskennzahlen zusammengetragen, die einen Hinweis darauf geben, wie wahrscheinlich gute Kapitalanlage-Ergebnisse auch in Zukunft sind - je höher die Punktzahl, desto besser für die Kunden.



So setzen Sie Ihre Rechte durch


Wenn Preis oder Leistung nicht stimmen, kann es sich lohnen, in einen anderen Tarif beim selben Versicherer zu wechseln. Laut Gesetz kann jeder Kunde den Wechsel in einen anderen Tarif mit gleichen Leistungen verlangen. Bereits erworbene Alters­rückstellungen bleiben dabei erhalten. ­Diese werden in jüngeren Lebensjahren des ­Versicherten gebildet und dämpfen den Prämienanstieg im Alter. Vorsicht: Versicherer mauern gern, wenn jemand wechseln will. Doch sind die Ver­sicherer bei jeder Beitragserhöhung verpflichtet, auf das Wechselrecht hinzuweisen. Bei Kunden ab dem 60. Lebensjahr muss der Versicherer sogar geeignete Wechseltarife nennen. Die meisten PKV-­Anbieter haben sich seit Jahresbeginn verpflichtet, Wechselwilligen bereits ab dem 55. Lebensjahr zu helfen. Insbesondere beim Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif ziehen Versicherer gern die Notbremse. Sie verlangen oft höhere Prämien und drohen manchmal mit Risikoausschlüssen. Kunden sollten notfalls auf einige Leistungen verzichten.

Anders sieht die Situation aus, wenn man die Versicherungsgesellschaft wechseln will. Hier sollte man beachten: Die meisten Rechte, die beim bisherigen Versicherer erworben wurden, gehen verloren. So fallen die Altersrückstellungen bei Verträgen, die vor 2009 geschlossen wurden, komplett weg, bei jüngeren Kontrakten dürfen sie nur teilweise mit­genommen werden. Das ist gegen die ­Vorteile des Neuvertrags abzuwägen. Grundsätzlich gilt: Je länger der Altvertrag bereits läuft, desto höher wird der Beitrag für den neuen, denn es gilt das aktuelle - höhere - Alter als neues ­Eintrittsalter, was preissteigernd wirkt.

Was den gefürchteten Prämienanstieg im Alter betrifft, ist die Lage bei den Beihilfetarifen für Beamte anders als bei normalen Privatversicherten. So erhalten zumindest Bundesbeamte im Ruhestand mehr Bei­hilfe als in der aktiven Zeit, nämlich 70 statt 50 Prozent der ansetzbaren Kosten.



Details zu den Tarifen finden Sie hier:

So lesen Sie die Tabellen


Getestet wurden für Neukunden erhältliche private Krankenversicherungen (PKV) in zwei Kategorien: einerseits für Angestellte und Selbstständige, andererseits für ­Beamte (sogenannte Beihilfetarife). Die Tarife für Angestellte und Selbstständige sind wiederum ­unterteilt in "ohne Selbstbetei­ligung", "Selbstbeteiligung bis 1000 €" und "Selbstbeteiligung über 1000 €". Die Daten stammen von KVpro.de, einem Informationsdienst­leister, der auf PKV ­spezialisiert ist. Die ­Noten ermittelte €uro.

Bei den Tests für Angestellte und Selbstständige wurden 1620 Tarifkombinationen von 32 Anbietern betrachtet, beim Beihilfetest 384 Tarifkombinationen von 32 Ge­sellschaften. Eine Sonderrolle spielt Ottonova, der nach eigenen Angaben erste digitale Krankenversicherer Deutschlands. Im Test sind drei neue Tarife berücksichtigt, die zum 1. August 2019 gestartet sind: Zwei von ihnen (bei "Selbstbeteiligung bis 1000 €" und "Selbstbetei­ligung über 1000 €") ersetzen die bisherigen Tarife, die nun geschlossen sind. Der dritte (bei "Beihilfe") ist gänzlich neu. Da Ottonova erst 2017 am Markt gestartet ist, gab es in der Wertungskategorie "Unternehmen" (Punkte 34 und 35) 0 Punkte. Hintergrund: Um fundierte Aussagen zu treffen, ist im Test mindestens ­eine dreijährige Historie notwendig.

Der Musterkunde hat bei Angestellten und Selbstständigen folgende Merkmale: Geburtsdatum: 1. Juni 1984; Vertrags­beginn: 1. September 2019; wohnhaft in Nordrhein-West­falen, kaufmännische(r) Angestellte(r); Vorver­sicherung: freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Beim Beihilfetest lauten die Rahmen­daten: Geburtsdatum: 1. Juni 1984; Vertrags­beginn: 1. September 2019; wohnhaft in Baden-­Württemberg; Tätigkeit: Beamter/Beamtin des Bundes oder eines Bun­des­­lands; 50 Prozent Restkostenabsicherung via ­Beihilfetarif.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Tests waren die folgenden Kriterien:

Statioär: Ein- oder Zweibettzimmer mit Privatarzt (Punkt 18 der Tabelle);

◆ Bewertung der Tarifbestandteile (Punkt 29; Beschreibung gilt nicht für "Beihilfe­tarife"): eine Gesamtleistung im A-Bereich des KVpro-Erstattungsbarometers: A++: 100 - 90 Punkte; A+: 89 - 80 Punkte; A: 79 - 70 Punkte. Zudem musste bei jedem der 28 Einzel­kriterien eine Leistung (egal welcher Note) erbracht werden. Die dor­ti­gen Leistungen ­reichen in neun Stufen von A++ bis C. Die Kriterien finden Sie unter den Nummern 1 - 17 und 22 - 28.

Hinweis: KVpro.de hat das formale Bewertungssystem im Vergleich zum letztjährigen Test umgestellt. Beispiel: Aus A- wurde A, aus A wurde A+, und aus A+ wurde A++. Inhaltlich hat sich bei der Umstellung nichts geändert.

Das KVpro-Erstattungsbarometer, mit dem das Leistungsniveau eines Produkts gemessen wird, besteht aus drei ­Kate­go­- rien mit je drei Teilbereichen:

◆ C-Bereich (auch als Grundschutz bezeichnet) mit den Teilbereichen C, C+ und C++. Kauft ein Verbraucher solch ein Produkt, zahlt er in der Regel gegenüber einem B- oder A-Produkt weniger Beitrag, muss aber in Kauf nehmen, im Leistungsfall mehr aus der eigenen Tasche ­hinzuzahlen zu müssen.

◆ B-Bereich (Komfortschutz; B, B+ und B++). Kostet in der Regel gegenüber einem A-Produkt weniger an Beitrag; leistet we­niger als ein A-Produkt, aber mehr als ein C-Produkt.

◆ A-Bereich (Top-Schutz) mit den Teil­bereichen A, A+ und A++. Kauft ein Verbraucher ein solches Produkt, zahlt er im Leistungsfall in der Regel nichts oder nur wenig aus eigener Tasche hinzu.


Ambulante Leistungen


GOÄ ambulante Ärzte Werden die ärztlichen Leistungen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet? Im ambulanten Bereich wird vielfach die Rechnung in Höhe des 2,3-fachen Satzes der Gebührenordnung ausgestellt. Der Höchstsatz liegt für ärzt­liche Leistungen beim 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung. Per Einzelvereinbarung sind auch Honorierungen jenseits dieser Grenze möglich.

Arznei-/Verbandmittel In welchem Umfang werden verordnete Arznei- und Verbandmittel erstattet? Arzneimittel sollten auch so übernommen werden, wie sie der Arzt verschrieben hat, also nicht nur Übernahme von Generika beziehungsweise Begrenzung auf Kosten von Generika (ein Generikum ist eine wirkstoffgleiche Kopie eines bereits unter einem Marken­namen vorhandenen Medikaments). Heilmittel Welche verordneten Heilmittel werden in welchem Umfang erstattet? Am häufigsten verordnete Heilmittel sind Anwendungen der physika­lischen Therapie, etwa Krankengymnastik. Daneben gibt es vor allem noch Logo­pädie (Sprachheilkunde), Ergotherapie (Einsatz sinnvoller Tätigkeiten) und Podologie (therapeutische Maßnahmen am Fuß). Die Besonderheit bei Heilmitteln ist, dass sie oft mit einer gewissen Regelmäßigkeit zu wiederholen sind.

Hilfsmittel für Blinde Werden die ­Anschaffungskosten für Blindenhilfsmittel ­erstattet, wenn diese ärztlich verordnet wurden, und, wenn ja, in welchem Umfang?

Prothesen Werden die Anschaffungskosten für Körper­ersatzstücke erstattet, wenn diese ärztlich verordnet wurden, und, wenn ja, in welchem Umfang? Die Kosten für hochwertige Körperersatzstücke gehen schnell in die Zehntausende.

Rollstuhl Inwieweit wird die Anschaffung oder Miete eines Krankenfahrstuhls erstattet? Lebenserhaltende Hilfsmittel Werden die Anschaffungskosten für lebens­erhaltende Kontroll- und Behandlungsgeräte erstattet, wenn diese ärztlich verordnet wurden, und, wenn ja, in welchemæ Umfang? In der Regel ist eine Übernahme der Mietkosten aus­reichend, da eine Anschaffung für den Patienten nicht notwendig ist (etwa bei einem Heim­dialysegerät).

Psychotherapie Was leistet der Tarif bei ambulanter psychotherapeutischer ­Behandlung? Bei der derzeitigen Zunahme an diagnostizier­ten psychischen Erkrankungen wird diese Leistung für die Versicherten immer wich­tiger.

Hausarztprinzip Wer gilt nach den ­Regeln der Versicherung als Hausarzt, und welche Folgen hat eine Verletzung des Hausarztprinzips? Das Hausarztprinzip ­bedeutet, dass die Erstbehandlung immer beim Hausarzt erfolgen muss. Dieser kann dann Überweisungen zum Spezialisten ausstellen. Zumeist werden rund 20 bis 30 Prozent der sonstigen tariflichen Leistungen nicht übernommen, wenn das Hausarztprinzip verletzt wird. Neben den Allgemeinmedizinern sind in der ­Regel auch Augen­ärzte, Kinder­ärzte, ­Gynäkologen und Notfall-/Bereitschafts­ärzte sogenannte Primärärzte, die ohne Überweisung durch einen anderen Arzt und damit ohne ­Verletzung des Hausarzt­prinzips in Anspruch genommen werden dürfen. Ambulante Transportkosten In welchem Umfang werden Fahrt- und Transportkosten zu und von einer ambulanten Behandlung erstattet? Hier sind vor allem regelmäßige Fahrten etwa zur Dialyse von Interesse, da diese teilweise über viele ­Jahre notwendig sind.

Stationäre Leistungen


Gemischte Anstalten Unter welchen Bedingungen erstattet der Tarif Behandlungen in Krankenanstalten, die auch Kuren und Sanatoriumsbehandlungen durchführen beziehungsweise Rekonvaleszenten aufnehmen? In Kurgemeinden ist eine gemischte Anstalt in der Regel das einzige Krankenhaus. Dort ist es für die Einwohner von großer Bedeutung, ob sie das orts­ansässige Krankenhaus im Rahmen ihres Tarifs unproblematisch nutzen können.

Privatkliniken Welche Erstattungs­regel gilt, wenn das Krankenhaus nicht nach ­Bundespflegesatzverordnung oder Krankenhausentgeltgesetz abrechnet? ­Privatkliniken rechnen in der Regel nicht ­innerhalb dieser Rahmen ab, dadurch können ­deutlich höhere ­Kosten entstehen. GOÄ stationäre Ärzte I Werden die ärztlichen Leistungen im Krankenhaus bis zu den Höchstsätzen der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet?

GOÄ stationäre Ärzte II In welchem Umfang werden ärztliche Leistungen im Krankenhaus auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet?

Psychotherapie Welche Leistungen werden im Fall einer ärztlich verord­neten stationären Psychotherapie übernommen? Da solche Therapien in der Regel mindestens einige Wochen dauern und Verlängerungen die Regel sind, sollte der Tarif die Zahl von Aufenthaltstagen nicht be­grenzen. Die statio­näre Psychotherapie ist unter Kostengesichtspunkten betrachtet deutlich wichtiger als die ambulante.

Reha Welche Leistungen werden bei der Rehabilitation übernommen - entweder nach Vorleistung der gesetzlichen Leistungs­träger oder ohne Vorleis­tung, wenn kein ­gesetzlicher Reha-Träger vor­handen ist? Der private Krankenversicherer übernimmt verbleibende Restkosten und, falls vorhanden, Kosten für Wahlleistungen (Chefarzt, Ein-/Zweibettzimmer).

Transportkosten Inland In welchem Umfang erstattet der Tarif Transporte zum und vom Krankenhaus? Wichtig ist, dass beispielsweise auch Transporte per Hubschrauber erstattet werden. Unterbringung Ein- oder Zweibett­zimmer mit Privatarztbehandlung.

Zahnleistungen


Zahnbehandlung Welchen Anteil zahlt die Versicherung für privatärztlich berechnete Leistungen (also auch eine besonders hochwertige Versorgung) bei Zahnbehandlung? Das können spezielle Füllungen, Wurzel­kanalbehandlungen, Paro­dontose­behandlungen oder Ähnliches sein.

Zahnersatz Welcher Anteil wird für ­privatärztlich berechnete Leistungen (also auch eine besonders hochwertige Versorgung) bei Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen und kombinierte Formen) bezahlt? Auch Implantate gehören dazu, sind aber nicht immer mitversichert. Kieferorthopädie Sind Leistungen für Kieferorthopädie (Korrektur von Zahnfehlstellungen) auch für Erwach­sene mitversichert? Zahnleistungen Zusammenfassung der Positionen 19 - 21, kategorisiert nach KVpro-Erstattungsbarometer.

GOZ Zahnärzte Werden die zahnärzt­lichen Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahn­ärzte (GOZ) ­erstattet? Für komplizierte Fälle sollte der Höchstsatz der GOZ (3,5-facher Satz) übernommen werden. Dieser ist jedoch begrün­dungspflichtig. Implantate Sind Leistungen für Implantate enthalten? Zusätzlich zu diesen Leistungen fallen auch Leistungen für den Aufbau der Kieferknochen an.

Gnathologie In welchem Umfang ­werden funktionsanalytische und funk­tionstherapeutische Behandlungen des Zahn- und Kauapparats übernommen?

Die Gesetzlichen zahlen nichts für solche sogenannten gnathologischen Leis­tungen. Material- und Laborkosten In welchem Umfang werden Material- und ­Laborkosten erstattet? Inlays Sind Leistungen für Inlays (Einlage­füllungen) enthalten?

Summenbegrenzung bei Unfall Oft werden in den Tarifen in den ersten Versicherungsjahren Zahnleistungen summenmäßig beschränkt. Diese Beschränkungen entfallen bei Unfällen meist.

Leistungen allgemein

Leistungspunkte Die Gesamt­bewertung ergibt sich aus den vorher ­genannten 28 Leistungskriterien.

Finanzielles

Beitrag Der zu zahlende Beitrag für den gewählten Tarif ohne Berücksich­tigung eines eventuellen Selbstbehalts.

Selbstbeteiligung Hierfür gibt es zwei Berechnungsarten. Alternative 1 ("absoluter Selbstbehalt"): Bei einem absoluten Selbstbehalt von 1000 Euro zahlt der Kunde bis zu dieser Summe selbst, danach greifen die tariflichen Leistungen. Alterna­tive 2 ("prozentualer Selbstbehalt"): Kunde erhält aus einer Rechnung beispielsweise 90 Prozent erstattet und hat einen Eigen­anteil von zehn Prozent. Erstattung aus ­Alternative 1: Rechnungsbetrag 2000 Eu- ro minus 1000 Euro Selbstbeteiligung = 1000 Euro Tarifleistung. Erstattung aus Alter­na­tive 2: Rechnungsbetrag 2000 Euro. Erstattung 90 Prozent = 1800 Euro Tarifleistung und 200 Euro Selbstbeteiligung.

Ausnahme sind der Continentale-Tarif Comfort-B (Tabelle: Beihilfe): Hier beträgt der Selbst­behalt zehn Euro je ­Behandlung, ­Rezept, Medikament oder Ähn­liches.

Beitrag plus 1/12 Selbstbeteiligung Zahlbeitrag plus Selbstbeteiligung geteilt durch zwölf gleiche Vergleichs­beiträge. ­Begründung: Der Verbraucher muss den Selbstbehalt voll selbst erbringen, bevor der Tarif leistet. Insoweit ist der Selbst­behalt im Leistungsfall wie ein Beitrag zu ­verstehen. Punkte 0 Punkte = höchste Summe aus Beitrag plus Selbstbehalt der Gesamttarifliste; 100 Punkte = niedrigste Summe aus Beitrag plus Selbstbehalt der Gesamttarifliste; die Punktzahlen 1 bis 99 wurden in Relation zur höchsten Summe rechnerisch ermittelt.

Unternehmen


RfB-Quote (Durchschnitt der ver­gangenen drei Jahre). Die Quote der freien Rückstellungen für Beitragsrückerstat­tungen (RfB) ist ­eine wichtige Kennzahl in Versicherungsvergleichen. Die RfB werden erst in zukünftigen ­Perioden den Ver­sicherungsnehmern gutgeschrieben. Die Quote gibt an, wie viel Prozent der Beitragseinnahmen für zusätzliche Beitragsentlastungen zur Verfügung stehen. ­Grundsätzlich gilt: je höher der Wert, desto besser.

Nettoverzinsung (Durchschnitt der vergangenen drei Jahre). Das Kapital­anla­geergebnis wird ins Verhältnis zum mitt­leren Kapitalanlagebestand gesetzt. Die Kennzahl gibt an, welche Verzinsung ein Anbieter aus seinen Kapital­anlagen erzielt hat. Je höher die Netto­ver­zinsung, desto weniger steigen die Prämien; bestenfalls können sie sogar sinken. Was passiert, wenn Versicherer den Zins nicht erwirtschaften können (so wie derzeit)? Dann müssen sie nachkalkulieren und von den Versicherten höhere Beiträge verlangen.

Punkte Rechenweg: Der beste Anbieter bei RfB-Quote und Nettoverzinsung ­erhält jeweils 100 Punkte, der schlechteste 0 Punkte, alle anderen werden jeweils ­proportional gereiht. Dann werden die RfB-Punkte und die fünffachen Netto­- ­ver­zinsungspunkte zusammengezählt. Der höchste Gesamtwert erhält wiederum 100 Punkte, alle anderen Anbieter werden propor­tional gereiht.

Gesamtwertung


Punktzahl = (Punkte "Tarifbestand­teile" x 0,75) + (Punkte "Finanzielles" x 0,20) + (Punkte "Unternehmen" x 0,05) Note > 80,0 Punkte: "sehr gut"; > 77,0 Punkte: "gut"; > 74,0 Punkte: "befriedigend"; > 71,0 Punkte: "aus­reichend"; > 68,0 Punkte: "mangelhaft"; darunter: "ungenügend"



Tabellen:
Tarife ohne oder mit geringer Selbstbeteiligung

Tarife mit hoher Selbstbeteiligung

Beihilfetarife für Beamte