Bei Auslandsdividenden können Quellensteuern für unliebsame Überraschungen sorgen. So ist der Stand beim neuen Erstattungsverfahren innerhalb der EU Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter

Der Hintergrund:

Für viele Aktionäre ist es ein Ärgernis: Bei Dividendenzahlungen ausländischer Unternehmen wird weltweit Quellensteuer (19 bis 30 Prozent) einbehalten. Der unliebsame Abzug erfolgt auch in fast allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen hierzulande steuerpflichtige Aktionäre die Abgabe bei den ausländischen Finanzverwaltungen zurückfordern. 

Die Erstattungsverfahren sind oft langwierig, kostspielig und umständlich. Bei 615 Tagen Wartezeit im Schnitt verzichteten viele Anleger auf das meistens mühselige Procedere. Denn aktuell müssen sie sich noch mit bis zu 450 verschiedenen Erstattungsformularen herumschlagen, von denen die meisten nur in der jeweiligen Landesprache vorliegen. Dadurch zahlen Börsen-Investoren unter dem Strich pro Jahr bis zu 5,17 Milliarden Euro zu viel Abgaben

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Die Neuregelung:

Der EU-Kommission ist die Doppelbesteuerung von Dividenden und der damit verbundene hohe Bürokratieaufwand schon lange ein Dorn im Auge. Eine EU-Richtlinie soll diesem Verdruss ein Ende bereiten: FASTER („Faster and Safer Relief of Excess Withholding Taxes“) etabliert eine standardisierte, digitale Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit von Anlegern in einem Mitgliedstaat (eTRC) . Nach EU-Plan werden Antragsteller ihre eTRC-Bescheinigung innerhalb von 14 Kalendertagen erhalten.  

Die praktische Umsetzung:

Die Neuregelung, soll gewährleisten , dass Investoren bis zu zwei Erstattungsoptionen in Anspruch nehmen können. Kern des ersten Schnellverfahrens zur „Steuererleichterung an der Quelle“ ist ein Freistellungsverfahren, bei dem zum Zeitpunkt der Ausschüttung von Dividenden ein ermäßigter Steuersatz gemäß dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen gilt. Alternativ offeriert wird ein Schnellerstattungsverfahren, bei dem Anleger wie bisher Abgaben an den Fiskus abführen, innerhalb von 60 Tagen aber garantiert eine entsprechende Erstattung der Quellensteuern erhalten. Geraten nationale Steuerbehörden damit zeitlich in Rückstand, fallen nach dem 60. Kalendertag Verzugszinsen an. Zu beachten: Ob Anleger eine oder beide Erstattungsoptionen nutzen können, entscheidet aber jeder Mitgliedstaat selbst.

Der aktuelle Stand:

Der Rat der EU hat am 10. Dezember 2024 die „FASTER -Richtlinie beschlossen, Sie wurde am 10. Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist damit in Kraft. Bis Aktionäre davon profitieren, werden aber noch mehrere Dividendensaisons vergehen: Erst Ende 2028 müssen die EU-Mietgliedstaaten die FASTER-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Die Neuregelung, wird aber erst ab dem 1. Januar 2030 anwendbar sein. 

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