Was sollte ich bei den Corona-Hilfen beachten, die sich gezielt an Studenten richten?

Euro am Sonntag

Die Pandemie stellt viele Studenten vor finanzielle Herausforderungen, einige geraten in bedrohliche Engpässe. Für diese Fälle gibt es die sogenannte Überbrückungshilfe. Sie richtet sich grundsätzlich an alle Studenten, ganz gleich, ob sie BAföG beziehen oder nicht. Entscheidend ist dieses eine Kriterium: Die Hilfe erhält nur, wer sich in einer akuten pandemiebezogenen Notlage befindet. Und wichtig: Die Unterstützung muss für jeden Monat neu beantragt werden. Das heißt: Wer noch für Februar einen solchen CoronaZuschuss haben will, muss sich beeilen. Am 28. Februar um 24 Uhr läuft die Meldefrist ab.

Die Hilfe können in- und ausländische Studenten beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen immatrikuliert sind. Je nach Bedürftigkeit handelt es sich um Summen zwischen 100 und 500 Euro. Die Bedürftigkeit wird per Übermittlung des Kontostands vom Tag vor der Antragstellung nachgewiesen.

Der Antrag ist beim zuständigen Studenten- beziehungsweise Studierendenwerk online einzureichen. Auf der Homepage des Deutschen Studentenwerks (studentenwerke.de) heißt es dazu: "Entschieden wird auf der Basis der Angaben, die Sie im Antrag machen, über die Zusage des Zuschusses innerhalb der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Reihenfolge der Antragsbearbeitung richtet sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Unterlagen. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. Ein Anspruch auf Zusage der Überbrückungshilfe besteht nicht."