Einen knappen Hunderter geben die Bundesbürger pro Kopf für einen Tag Urlaub aus. Bei durchschnittlich 14,8 Tagen, die hierzulande im Lauf eines Jahres geurlaubt werden, kommen so für die sogenannte "schönste Zeit des Jahres" unterm Strich knapp 1500 Euro zusammen. Das legen Zahlen der Stiftung Zukunftsfragen nahe. Auch wenn es im Jahr 2021 wohl eher wieder Sylt als Seychellen heißen wird und deswegen kein teurer Flug die Reisekosten in die Höhe treiben wird, ein längerer Urlaub, der bereits bezahlt ist und dann ausfällt, bringt zwar kaum jemanden an den Rand des Ruins, ist aber nicht nur finanziell ärgerlich. Vor diesem Ungemach wollen Anbieter von Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen schützen.

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn aus wichtigem und unvorhersehbarem Grund eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert. Die Abbruchversicherung hilft, ­zumindest einen Teil des Reisepreises zurückzubekommen, wenn der Urlaub bereits angetreten wurde, aber wegen wichtiger Gründe nicht wie geplant beendet werden kann. Gründe, eine Reise nicht anzutreten oder abzubrechen, sind etwa ein schwerer Unfall oder eine unerwartet schwere Erkrankung des oder der Reisenden. Aber auch ein Einbruch, ein Brand zu Hause oder der Verlust des Jobs gelten als wichtige Gründe, vorzeitig zurückzukehren oder sich gar nicht erst auf den Weg zu machen.

Seit vergangenem Frühjahr ist mit Covid-19 ein weiterer Grund hinzugekommen. Gab es zunächst wenig zu diesem Thema seitens der Assekuranz im Zusammenhang mit Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen zu hören, gibt es nun eine ähnliche Linie in den ­Tarifen. Einige Policen, vor allem solche, die ohnehin einen umfangreichen Leistungskatalog bieten, haben Covid-19 als Grund, eine Reise abzubrechen oder sie nicht anzutreten, in ihre Vertragswerke aufgenommen. Ein paar Gesellschaften haben auch eine Quarantäne, die konkret für den oder die Reisenden angeordnet wurde, mit aufgenommen. Eine Quarantäne, die etwa für eine bestimmte Kommune gilt, ist nicht versichert, ebenso die bloße Furcht vor einer Infektion. Auch eine Reisewarnung seitens des Bunds gilt nicht als Versicherungsfall. "Spricht allerdings das Auswärtige Amt erneut eine Reisewarnung für das ausgewählte Reiseland aus, besteht auch ohne Reiserücktrittsversicherung keine Gefahr, auf den Stornokosten sitzen zu bleiben", sagt Bianca Boss von der Verbraucherorganisation Bund der Versicherten. Denn wird eine offizielle Reisewarnung ausgesprochen, kann eine Pauschalreise oder auch einzelne Reiseleistungen ohne Stornokosten storniert werden.

Die Tarife im Test. Gemeinsam mit dem Softwarehaus Smart Insurtech AG, das eine Versicherungsvergleichsplattform betreibt, bietet die €uro-Redaktion ­einen Überblick über kombinierte Reiseabbruchs- und Reiserücktrittsversicherungen. Im Mittelpunkt stand zwar die Frage "Was bieten die Tarife im Fall einer ­Infektion mit Covid-19?", doch unterm Strich zählte das Gesamtpaket. Erfreulich ist, dass fast ­alle der 118 untersuchten Tarife zahlen, wenn wegen einer Corona-­Infektion eine Reise abgebrochen oder nicht angetreten wird. Bei den Leistungen liegen die Tarife aus der Spitzengruppe - insgesamt 20 Offerten bekamen die Bestnote "sehr gut", wobei kein Tarif die volle Punktzahl erreichte - recht nah beieinander. Das bedeutet für Interessierte, dass sie durchaus auch auf den Preis achten sollten, denn die Prämien variieren mitunter sehr. Da die Anbieter zu unterschiedliche Preisstaffeln haben, wurden die Prämien nicht bewertet.

So lesen Sie die Tabelle


Bewertet wurden folgende Fragen:

Welche Reisearten sind versichert?
Insgesamt gibt es 13 Reisearten, je Reiseart wurde ein Punkt vergeben. Diese sind: Kombination aus mehreren Bausteinen ohne Schiffsreise, Kombination aus mehreren Bausteinen inkl. Schiffsreise, Mietobjekt (reine Objektkosten), Bahn, Bus, Jacht, Schiff, Flugreise, nur Flug, Autoreise­zug und Fähre, Segelboot, Geschäfts­reise, private Urlaubsreise.

Wie leistet der Tarif bei Covid-19?
Insgesamt wurden zwei Punkte vergeben, 1 Punkt, wenn der Tarif bei einer Infektion leistet, 2 Punkte, wenn die versicherte ­Person sich in Quarantäne befindet.

Was ist versichert?
Hier waren maximal 26 Punkte erreichbar. Es gab je einen Punkt für folgende Ereignisse oder Leistungen: Versicherungssumme bis zum ­angegebenen Reisepreis, Umbuchungsschutz, Verspätungsschutz, Reiserücktritt, unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod, unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit, Terrorschutz, Schwangerschaft, Hunderisiko - unerwartet schwere Erkrankung, Unfall, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes ­einer versicherten Person, Schaden am ­Eigentum infolge Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisse aus der Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit, Einreichung der Scheidungsklage, Spende von Organen oder Geweben, Bruch von Prothesen; Schüler-/Studentenschutz: Nichtversetzung eines Schülers, Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV); Allgefahrendeckung, inklusive Reiseabbruchver­sicherung, Erstattung zusätzlicher Rückreise- bzw. sonstiger Mehrkosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise, Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen bei Abbruch für den nicht genutzten Reisezeitraum, Erstattung des gesamten Reisepreises bei Abbruch in der ersten Urlaubshälfte, Leistungen bei Unterbrechung ­einer gebuchten Rundreise/Kreuzfahrt, Leistungen bei Unterbrechung der Reise.

Assistance-Leistungen
Je 1 Punkt wurde vergeben, wenn der Tarif Assistance-­Leistungen (Unterstützung im Ausland z. B. bei Hotelsuche, Umbuchung) und/oder Gesundheits-Assistance (z. B. Vermittlung von Ärzten, medizinischer Dolmetscher) beinhaltet.

Hier finden Sie die gesamte Auswertung Die Punkte, die ein Tarif sammeln konnte, wurden zur Gesamtpunktzahl addiert (maximal hätte ein Tarif 43 Punkte erreichen können). Aus der erreichten Punktzahl leiteten sich folgende Noten ab:
ab 37,25 Punkten: sehr gut
ab 31,5 Punkten: gut
ab 25,75 Punkten: befriedigend
ab 20 Punkten: ausreichend