Die Regeln zur Bekämpfung von Straftaten mit Bargeldzahlungen sollen weiter verschärft werden. Dadurch geraten aber auch unbescholtene Anleger und Verbraucher öfter ins Visier der Fahnder Von Stefan Rullkötter

An Olaf Scholz perlt alles ab. Im Finanzausschuss wies der SPD-Kanzlerkandidat noch vor der für ihn erfolgreichen Bundestagswahl die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft wirft Mitarbeitern der Financial Intelligence Unit (FIU) vor, Hinweise auf Geldwäsche nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben zu haben. Die FIU wurde 2017 von Scholz’ Vorgänger Wolfgang Schäuble aus dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern herausgelöst und beim Zoll angesiedelt, der dem Bundesfinanzministerium unterstellt ist. Ihre Sachbearbeiter sammeln seitdem die Geldwäscheverdachtsmeldungen von Finanzinstituten sowie weiteren Meldepflichtigen (siehe unten) und werten sie aus. Kurios am Rande: Bei der Befragung musste Scholz einräumen, den seit drei Jahren amtierenden FIU-Chef Christof Schulte im Finanzausschuss nun erstmals persönlich getroffen zu haben.

Mehr Hinweise auf Straftaten

Dabei hätte es schon viel früher gute Gründe für vertrauliche Vier-Augen-Gespräche zwischen dem Finanzminister und seinem obersten Geldwäschebekämpfer gegeben. Bei der FIU sind vergangenes Jahr 25 Prozent mehr Verdachtsmeldungen eingegangen als 2019. 144 005 Hinweise auf Geldwäsche-Straftaten gab es. Damit hat sich das jährliche Meldeaufkommen seit 2010 mehr als verzwölffacht. Noch immer stammt mit rund 97 Prozent der überwältigende Teil der Hinweise aus dem Finanzsektor. Rund 27.000 zusätzliche Meldungen von Banken, Sparkassen und Versicherungen erreichten die FIU zuletzt.

Notare melden mehr Verdachtsfälle

Im Nichtfinanzsektor, zu dem Notare, Auto- und Edelmetallhändler sowie Juweliere zählen, gab es einen überproportionalen Anstieg der Zahl der Meldungen von fast 90 Prozent im Vergleich zu 2019. Allerdings aus deutlich anders gewichteten Quellen: War der Zuwachs im Vorjahr vor allem dem gestiegenen Meldeaufkommen der Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen sowie der Güterhändler (etwa von Autos, Kunst, Gold) zu verdanken, machte sich 2020 Corona bemerkbar. Wegen der pandemiebedingten Schließung von Ladenlokalen gab es hier weniger Meldungen.

Demgegenüber lieferten Notare deutlich mehr Hinweise. Hintergrund ist die im Oktober 2020 in Kraft getretene "Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung Immobilien", die nun die Meldepflichten bestimmter Berufsgruppen bei Immobilientransaktionen konkretisiert und verschärft. Auch aus dem Bereich der Finanzunternehmen und von Immobilienmaklern gingen deutlich mehr Verdachtsmeldungen bei der FIU in Bonn ein.

"Bei den Meldungen ist im gesamten Nichtfinanzsektor immer noch viel Luft nach oben, die Kontrolle durch Aufsichtsbehörden in Deutschland ist in diesem Bereich sehr zersplittert", kritisiert Daniel Schmedding, Vorsitzender des Bundesverbands der Geldwäschebeauftragten (BVGB).

Auch das Meldeaufkommen im Zusammenhang mit Kryptowährungen ist im Verhältnis zum Gesamtmeldeaufkommen überproportional gestiegen. Die Zahl der eingehenden Verdachtsmeldungen hat sich im Vergleich zu 2019 mehr als verdoppelt. Insgesamt wurden der FIU vergangenes Jahr 2050 Verdachtsmeldungen mit Bezug zu Kryptowährungen übermittelt. Ein großer Teil der Hinweise steht im Zusammenhang mit Internet-Betrugsfällen.

Gute Bedingungen für Geldwäscher

So schön diese Transparenz-Erfolge auch sein mögen: "Deutschland bleibt ein Magnet für Geldwäscher", meint Christian Tsambikakis, Geschäftsführer bei Kerberos, einem Compliance- Dienstleister für Geldwäscheprävention. Hierzulande würden jährlich mehr als 100 Milliarden Euro aus kriminellen Aktivitäten gewaschen. "Die riesige Summe wird am Fiskus vorbeigeschleust und geht damit an uns allen vorbei. Mit diesen Geldern könnten Schulen saniert, Kindertagesstätten gebaut und Start-ups gefördert werden", moniert Tsambikakis.

Eine effektive Geldwäschebekämpfung müsse daher ganz oben auf der politischen Agenda der nächsten Bundesregierung stehen. In einem ersten Schritt könnten mehr Branchen im Rahmen des Geldwäschegesetzes verpflichtet werden. So müssen Bauträger und Bauunternehmer bisher keine Geldwäscheprävention betreiben

Erste Maßnahmen für eine Verschärfung der Regelungen wurden kürzlich von staatlicher Seite eingeleitet. So schreibt die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin seit dem 8. August vor, dass Bankkunden bei Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 Euro einen Herkunftsnachweis für den gesamten Betrag vorlegen müssen. Die Regelung für Privatkunden gilt auch bei mehreren Einzahlungen, wenn der Gesamtbetrag über 10.000 Euro liegt.

Für andere Bartransaktionen wie den Kauf von Edelmetallen oder Währungen gilt die Nachweispflicht bereits ab 2500 Euro, wenn die entsprechenden Geschäfte nicht bei der Hausbank abgewickelt werden. Als Belege gelten: aktuelle Kontoauszüge, die eine Barauszahlung von einem anderen Konto belegen, außerdem Verkaufs- und Rechnungsbelege, Quittungen sowie Erbnachweise oder Schenkungsverträge. Kann ein Kunde bei diesen Bankgeschäften keine entsprechenden Nachweise vorlegen, müssen Geldinstitute deren Ausführung generell ablehnen.

Was ist mit Funden und Notreserve?

Erste Praxiserfahrungen zeigen jedoch, dass die neue Regelung für Banken wie Privatkunden mit erheblichem Aufwand und Unklarheiten verbunden ist. Es bestehe die Gefahr, dass durch Pseudonachweise Verdachtsmomente entkräftet werden, warnt der Verband der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Die geforderten Herkunftsnachweise seien oftmals nicht geeignet, die Mittelherkunft zu belegen. In vielen Fällen rechtmäßiger Herkunft sei auch kein Nachweis vorhanden.

Das ist der Fall, wenn Kunden eine längere Zeit vorgehaltene Notreserve in bar bei der Bank einzahlen wollten. Gleiches gilt bei Zufallsfunden nach einem Erbfall. Auch wenn bei Geldgeschenken unter Verwandten keine Schenkungsunterlagen vorhanden sind, liegt es im Ermessen der Bank, ob sie den Sachverhalt penibel aufklärt

Zudem haben Kunden, die Bargeld aus Bankschließfächern auf ihr Girokonto einzahlen wollen, oftmals keinen Herkunftsnachweis oder verfügen lediglich über Belege älteren Datums.

Als weitere Verschärfung ist am 1. August das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz ("TraFinG") in Kraft getreten. Ziel dieser Neuregelung ist es, das 2017 eingeführte Transparenzregister für Firmen aufzuwerten und von einem Auffang- zu einem Vollregister auszubauen.

Durch diese Umstellung kann dem Register künftig der "wirtschaftlich Berechtigte" direkt entnommen werden. Das erleichtert die Arbeit der nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Berufsgruppen. Im Regelfall sind nun keine vertieften gesellschaftsrechtlichen Kenntnisse zur Ermittlung des Berechtigten mehr erforderlich.

Auch der Informationsaustausch innerhalb der EU wird durch das Gesetz harmonisiert und die Registervernetzung vorangetrieben. So sollen zukünftig absichtlich komplexe Firmenkonstrukte besser durchschaut, Strohmänner entlarvt und die Geldwäschebekämpfung insgesamt gestärkt werden.

"Die Umstellung auf ein Vollregister erleichtert den Geldwäschebeauftragten zukünftig die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und damit die Erfüllung ihrer allgemeinen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz", sagt BVGB-Vorsitzender Schmedding.

Streit um Zugriffsrechte auf Daten

Die Nutzung der elektronischen Schnittstelle zu diesem Register wird unter dem Hinweis auf den Datenschutz nur privilegierten Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz ermöglicht. Das sind zum Beispiel Behörden, Finanzdienstleister oder Versicherungsunternehmen. "Allen übrigen Verpflichteten gegenüber wird so ein generelles Misstrauen ausgesprochen, obwohl sie ebenfalls gesetzlich zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet sind", kritisiert Schmedding. Es sei nicht nachvollziehbar, dass nicht allen nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten dieselben Werkzeuge zur Erfüllung der Anforderungen zur Verfügung gestellt werden. "Allen hier Betroffenen sollte der Zugang zum Transparenzregister per digitaler Schnittstelle ermöglicht werden", fordert Schmedding deshalb.

Die aus dem TraFinG resultierende doppelte Meldepflicht offenbart zudem die mangelnde Digitalisierung der deutschen Registerlandschaft. Noch immer liegen viele relevante Dokumente, etwa Gesellschafterlisten bei GmbHs, nicht in digitalisierter und maschinell lesbarer Form vor. Dadurch werde der bürokratische Aufwand für Verpflichtete und Geldwäschebeauftragte unnötig erhöht. "Bürokratieabbau und ein Hinarbeiten auf eine ,Once only‘-Lösung in der Registerlandschaft müssen vom Gesetzgeber dringend angegangen werden, damit die Kriminalitätsbekämpfung mit den Geldwäschern Schritt halten können", fordert Schmedding.

Neue EU-Pläne gegen Geldwäscher

Auch die EU-Kommission will den Kampf gegen Geldwäsche forcieren und präsentierte den 27 Mitgliedsstaaten im Juli ein Paket mit Gesetzgebungsvorschlägen. Dessen Kernelement ist eine neue zentrale EU-Überwachungsbehörde, die zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung neu geschaffen wird. Die "Anti-Money Laundering Authority" (AMLA) soll bei Verstößen gegen EU-Regeln auch Finanzsanktionen (etwa Einfrieren von Vermögen) verhängen dürfen. Zudem soll das Regelwerk fürs Bekämpfen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung EU-weit vereinheitlicht werden. Dazu gehören die Vorschriften zu nationalen Aufsichtsbehörden und zu zentralen Meldestellen in den Mitgliedsländern.

Die geplanten Neuregelungen müssen jedoch noch von EU-Parlament und EU-Rat abgesegnet werden. Gemeinsamer Nenner der EU-Länder dürfte sein, dass mehr Digitalisierung bei der Kooperation zwischen Behörden und Unternehmen, ein stärkerer Vollzug und eine umfassende Verfolgung nach Meldungen von Verdachtsfällen erforderlich sind. Gleiches gilt für eine verbesserte europäische Zusammenarbeit bei der Geldwäschebekämpfung. Ein wichtiger Baustein dafür ist auch der automatische Informationsaustausch (AIA) zu Finanzkonten.

Trotz der langfristig geplanten personellen und technischen Aufrüstung von Aufsichts- und Vollzugsbehörden: Sicher ist, dass Geldwäscher auch in Zukunft neue Methoden entwickeln werden, um illegal erwirtschaftetes Geld in den regulären Wirtschaftskreislauf zu schleusen.

BARGELDZAHLUNG


EU-weit soll eine Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro eingeführt werden. Die EU-Kommission fordert, dass alle Mitgliedsstaaten ein Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro durchsetzen. Ein Beschluss von EU-Parlament und EU-Rat steht noch aus. Keine Limits setzen bislang Österreich, Luxemburg und Zypern. EU-Staaten, die ein niedrigeres Limit eingeführt haben, können dieses beibehalten. In Griechenland etwa ist Barzahlung nur bis zur Höhe von 500 Euro erlaubt.

REGISTRIERKASSEN


In Deutschland gilt seit April 2021 die neue Kassensicherungsverordnung. Sie verpflichtet Gewerbetreibende, jede Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung auszustatten. Dies soll Manipulationen verhindern, mit denen die Steuerlast verringert wird. Lediglich für Registrierkassen, die zwischen 25. November 2010 und 31. Dezember 2019 in Betrieb genommen wurden und nicht über einen PC gesteuert werden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022.

AUTOKÄUFE


Seit 2017 gehören Autohändler zum "Verpflichtetenkreis" des Geldwäschegesetzes. Bezahlen ihre Kunden Fahrzeuge in bar, sind sie ab Summen von 10.000 Euro verpflichtet, deren Identität zu prüfen und für behördliche Kontrollen zu dokumentieren. 2020 wurde die Regelung verschärft: Bei konkretem Verdacht auf Geldwäsche sind Autohändler seither verpflichtet, unabhängig von Zahlungsart und -höhe Transaktionsdaten an die Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls zu melden.

IMMOBILIENGESCHÄFTE


Beauftragte Makler und Notare müssen der FIU nicht nur die Vermittlung von Kauf-, sondern auch von Mietverträgen offenlegen, falls die mit den Klienten vereinbarten Mietzahlungen mehr als 10.000 Euro pro Monat betragen. Seit Oktober 2020 besteht nach dem Geldwäschegesetz eine spezielle Meldepflicht für Anwälte und Notare, wenn sie bei Mandaten im Immobilienbereich in Bezug auf Geldwäsche bei Preis, Kauf- oder Zahlungsmodalitäten Auffälligkeiten feststellen.

GOLDGESCHÄFTE


Für Edelmetallhändler ist die Meldegrenze bei Bargeschäften mit Barren und Münzen im Jahr 2020 von 10.000 Euro auf 2.000 Euro gesunken. Ab dieser Schwelle müssen sie Kunden identifizieren und in das Transparenzregister aufnehmen. Im Rahmen ihrer erweiterten Sorgfaltspflicht müssen sie einen möglichen kriminellen Hintergrund des Kunden und den wirtschaftlich Berechtigten des Geldbetrags prüfen. Ohne derartige Sicherheitsmaßnahmen sind größere Goldkäufe nicht möglich.

HANDEL MIT KRYPTOWÄHRUNGEN


Geschäfte mit Bitcoin & Co sollen künftig stärker reglementiert werden. Aufsichtsbehörden können Transaktionen mit Digitalwährungen dann vollständig nachverfolgen. Dazu sollen Handelsplattformen wie Kryptobörsen verpflichtet werden, Informationen von Sendern und Empfängern zu erheben, also etwa Namen, Adressen und Kontoverbindungen. Das Bereitstellen anonymer Krypto-Geldbörsen soll - analog zum Verbot anonymer Bankkonten - innerhalb der EU untersagt werden.

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Am 30. September melden 108 Staaten Informationen zu Auslandskonten und -depots an den deutschen Fiskus. Der Datentransfer erfolgt dieses Jahr wieder turnusgemäß. 2020 war der Stichtag wegen der Pandemie auf den 31. Dezember verschoben worden. Die von den nationalen Finanzbehörden zu übermittelnden Daten sind umfangreich: Neben den Stammdaten von Bankkunden mit Wohnsitz im Ausland - darunter Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikations- und Kontonummern - müssen die Jahresendsalden von Konten, Zins- und Dividendenerträgen sowie Erlöse aus Veräußerungsgeschäften mit Aktien, Anleihen, Fonds und anderen Wertpapieren gemeldet werden. Die entsprechenden Informationen müssen nicht nur Banken preisgeben, sondern auch Depotverwahrstellen, Stiftungen, Trusts im Ausland und Versicherungen. Letztere müssen zusätzlich Einnahmen ihrer Kunden aus rückkauffähigen Lebens- und Rentenversicherungen sowie Bar- oder Rückkaufwerte melden. Die sensiblen Daten laufen zunächst bei den inländischen Steuerverwaltungsstellen auf. Zuständig für Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn, das die Informationen anschließend an die Finanzämter der betroffenen Anleger weiterleitet. Nachfolgend ein Überblick mit vielen neuen Details zu wichtigen AIA-Teilnehmerstaaten:

TÜRKEI:


Präsident Recep Tayyip Erdogan stimmte Ende Mai per Staatsdekret zu, dass die Türkei ab sofort voll am automatischen Informationsaustausch (AIA) teilnimmt. Damit rückt hierzulande eine große Personengruppe in den Fokus des Fiskus: Rund drei Millionen türkischstämmige Deutsche, von denen viele noch Bankverbindungen in die alte Heimat unterhalten oder dort Schenkungen und Erbschaften erhielten. Das Land war dem AIA schon 2017 beigetreten. Es begründete seitdem unterlassene Meldungen an einzelne Teilnehmerstaaten - darunter Deutschland - mit "technischen Schwierigkeiten".

DUBAI:


Die Vereinigten Arabischen Emirate, zu denen Dubai zählt, nehmen ebenfalls seit 2017 am AIA teil. Dennoch kaufte das Bundeszentralamt für Steuern im Auftrag von Finanzminister Olaf Scholz kürzlich für zwei Millionen Euro Datensätze über Vermögenswerte von in Deutschland steuerpflichtigen Bürgern an. Ins Visier geraten so Tausende Investoren, die unter anderem Grundstücke und Immobilien im Emirat besitzen. Damit könnten Anleger enttarnt werden, die vor der ersten AIA-Meldung Dubais ihre Konten gelöscht haben. Die Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung endet erst nach 13 Jahren.

MALTA:


Die Mittelmeerinsel ist seit 2016 AIA-Teilnehmerstaat, hält aber an der Geschäftspraxis fest, Nicht-EU-Bürgern "Goldene Pässe" auszustellen. Voraussetzung ist ein Investment auf Malta von mindestens 600.000 Euro oder ein Immobilienkauf ab 700.000 Euro. Objekte müssen fünf Jahre gehalten, können aber alternativ ab 16.000 Euro pro Jahr gemietet werden. Kritisiert wird, dass der Passverkauf Steuerhinterziehung und Geldwäsche begünstigt. Die EU-Kommission sieht darin einen Angriff auf die "Integrität des Status der Unionsbürgerschaft" - und leitete ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

LUXEMBURG:


Das Großherzogtum nimmt bereits seit 2016 am AIA teil und hat seitdem als Finanzplatz seinen Fokus von Privatanlegern zu Firmen verschoben. Großzügige Regulierungsvorschriften und Vorteile bei der Unternehmensteuer sollen speziell Zahlungsdienstleister und Onlinehändler animieren, dort ihre Konzernzentralen anzusiedeln. Auch nach dem Ende des Bankgeheimnisses bleiben in Deutschland steuerpflichtige Anleger treu: Luxemburg meldete für 2019 im Rahmen des AIA mit 117 Milliarden Euro Auslandsvermögen den höchsten bekannten Betrag an das Bundeszentralamt für Steuern.

SCHWEIZ:


Die Eidgenossen haben 2017 das Bankgeheimnis für ausländische Kunden abgeschafft und melden deren Daten im Rahmen des AIA. Für 2018 hatte die Schweiz 133 Milliarden Euro vermeldet, die in Deutschland Steuerpflichtige dort auf Konten und Depots lagerten. Die Gesamtsumme des Folgejahres wurde nicht veröffentlicht, nur alle Abgeordneten können sie in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags einsehen. Vermögende Deutsche verlagern tendenziell wieder mehr Anlagen in die Schweiz, weil sie die Diskretion eidgenössischer Finanzinstitute - auch ohne Bankgeheimnis - schätzen.