Viele Steuerkanzleien sind wegen der Vielzahl von Aufgaben derzeit chronisch überlastet. Der Münchner Steuerberater Andreas Fehlner erklärt im Interview, wie Mandanten ihr Zeitbudget schonen und schneller ihre Steuererklärung erledigen lassen.

Boerse-online.de: Herr Fehlner, was können Mandanten tun, um ihren Steuerberatern die Arbeit zu erleichtern?

Andreas Fehlner: Es ist selbstverständlich hilfreich, wenn wir die notwendigen Unterlagen und Informationen gleich zu Beginn vollständig erhalten. Das erspart umfangreiche Rückfragen. Hierzu zählt bei Neumandanten beispielweise auch eine Kopie des letzten Einkommensteuerbescheides, da unter anderem in den Erläuterungen zu den Steuerfestsetzungen wichtige Informationen für Folgejahre enthalten sein können.

Welchen Anteil hat die Bearbeitung von klassischen Einkommensteuererklärungen am Gesamtvolumen Ihrer Arbeit?

Durch die Erstellung von Einkommensteuererklärungen erzielen wir in unserer Kanzlei etwa 25 Prozent des Jahresumsatzes.

Mit welchen Kosten müssen Mandanten bei der Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung mit mittlerem Aufwand ungefähr rechnen?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, da die Kosten für die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung maßgeblich durch die Anzahl der Einkunftsarten sowie deren Höhe bestimmt werden. Bei einem ledigen Arbeitnehmer, der über keine weiteren Einkünfte als sein Gehalt verfügt, würde ich die Kosten – abhängig vom Gehalt – auf rund 400 Euro netto schätzen.

Bereits 2016 wurde die Steuerberater-Vergütungsverordnung reformiert, seitdem können Honorare grundsätzlich frei verhandelt werden. Orientieren sich diese dennoch weiterhin vor allem an den gesetzlichen Gebühren?

Die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen werden bei uns weiterhin nach der sog. Steuerberatervergütungsordnung abgerechnet. Die Vertretung im Rahmen einer Betriebsprüfung berechnen wir hingegen nach Zeitaufwand. Sofern kein Stundensatz mit dem Mandanten vertraglich vereinbart wird, kann laut Vergütungsverordnung ein Stundensatz in Höhe von maximal 150 Euro netto berechnet werden.

Wo liegen derzeit der Fokus von Steuerberatern in der beruflichen Praxis?

Neben den klassischen Aufgabengebieten wie der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen, sind Steuerberater derzeit mit vielen weiteren Aufgabengebieten konfrontiert. Aufgrund der Änderungen im Bewertungsgesetz, welche zum 01.01.2023 in Kraft getreten sind, war in den letzten Wochen vor dem Jahreswechsel ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit, die steuerliche Begleitung bei Immobilienübertragungen im Rahmen von vorweggenommenen Erbfolgen.

Gibt es noch andere Aufgaben-Schwerpunkte?

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt derzeit in der Erstellung der Grundsteuerfeststellungserklärungen, welche eigentlich bis zum 31. Januar 2023 übermittelt werden mussten. Die Frist für ihre Abgabe wurde in Bayern mittlerweile bis zum 30. April 2023 verlängert. Seit Februar dürften bei vielen Steuerkanzleien auch die sogenannten Corona-Hilfen wieder eine große Rolle spielen, da die Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfe I, II und III sowie die November- und Dezemberhilfe bis spätestens 30. Juni 2023 einzureichen sind.

Mit Abklingen der Corona-Pandemie laufen die Abgabefristen wieder kürzer. Wird ein Steuerberater mit der Einkommensteuererklärung für 2022 beauftragt, ist dafür bis 31. Juli 2024 Zeit, für das Veranlagungsjahr 2023 endet die Frist Ende Juni 2025. Kommen Steuerberater mit der Verkürzung zurecht?

Sofern keine weiteren unerwarteten Aufgaben auf uns zukommen, würde ich aus heutiger Sicht sagen, dass die Fristen angemessen sind.

Zur Person:

Andreas Fehlner ist Sozius der Fehlner & Partner Steuerberatungsgesellschaft in München. Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater vertritt und berät er seit mehr als 15 Jahren Mandanten in allen steuerrechtlichen Fragen

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