Der Gesetzgeber plant ein „Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“. Wann Bürger jetzt ihre Steuererkärungen abgeben müssen.

Von Stefan Rullkötter

Die Abgabefristen für Steuererklärungen werden verlängert. "Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben vom 01.04.2022 schon einmal klargestellt, dass bis zum Inkrafttreten der Verlängerung die Abgabe nicht als verspätet gil", erklärt Nicole Berner, Steuerberaterin bei Ecovis in Leipzig. Konkret bedeutet das: Unternehmer, Arbeitnehmer und Ruheständler haben vorübergehend etwas mehr Zeit bis zur Abgabe der Steuererklärung. Nachfolgend Anworten auf die wichtigsten Fragen.

Was gilt für Personen, die sich steuerlich beraten lassen?


Wer beispielsweise eine Einkommen-, Körperschaft- oder Gewerbesteuererklärung abgeben muss und sich dafür von einem Steuerberater beraten lässt, hat dafür jetzt zwei bis vier Monate mehr Zeit - je nach Veranlagungszeitraum.

Veranlagungszeitraum Bisherige Abgabefrist Neue Abgabefrist
2020 31. Mai 2022 31. August 2022
2021 Ende Februar 2023 30. Juni 2023
2022 Ende Februar 2024 30. April 2024


Was gilt für Personen, die ihre Steuererklärung selbst machen?


"Wer bei der Erstellung seiner Steuererklärungen auf die Mitwirkung eines Steuerberaters verzichtet, für den gelten schon immer verkürzte Fristen", sagt Ecovis-Steuerberaterin Berner. Bisher war der 31. Juli des Folgejahres der Stichtag. Der Gesetzgeber gewährt auch hier eine Verlängerung, allerdings in geringerem Umfang.

Veranlagungszeitraum Bisherige Abgabefrist Neue Abgabefrist
2020 31. Juli 2021 31. Oktober 2021 (unverändert)
2021 31. Juli 2022 30. September 2022
2022 31. Juli 2023 31. August 2023


Was ist darüber hinaus zu beachten?


Die Verlängerung der Abgabefristen gilt nur vorübergehend. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 gelten wieder die ursprünglichen Fristen.