Aus meinem Depot wurden mir vor einiger Zeit 4.750 Aktien von Cobalt 27 Capital ausgebucht und die gleiche Anzahl Conic Metals eingebucht. Als Differenzbetrag erhielt ich eine Gutschrift von 12.858,20 Euro, die mit Steuern von 3.413,18 Euro belastet wurde. Woher rührt diese hohe Steuer? Bei der Übernahme von Cobalt 27 Capital durch Conic Metals hatte ich weder Kurs- noch Währungsgewinne.

€URO AM SONNTAG: Auf der Homepage der Steuerkanzlei Angele & Kollegen wird die Sachlage sehr gut erklärt: "Das Finanzgericht (FG) Münster hatte sich vor Kurzem mit dem Thema Barausgleich bei Aktientausch befassen müssen. Das FG kam zu dem Ergebnis, dass ein im Rahmen eines Aktientausches gezahlter Barausgleich Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellt, und zwar in vollem Umfang. Für einen Abzug anteiliger Anschaffungskosten sah das Gericht keinen Raum (Az. 2 K 3516/17 E)." Gegen dieses Urteil ist eine Revision vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Az. VIII R 44/18)."