Die Bundesregierung versüßt Berufstätigen und Familien den Start ins Wahljahr mit Mini-Steuerentlastungen und mit verbesserten Kindergeldleistungen. Dafür steigt die Steuerlast für Investoren an verschiedenen Stellen. Die wichtigsten für das Jahr 2017 bereits beschlossenen oder geplanten Steueränderungen im Überblick.    Von Stefan Rullkötter




Abfindung Wer aus einem Arbeitsverhältnis ausscheidet und auswandert, soll Abfindungszahlungen ab 2017 im früheren Tätigkeitsstaat, in der Regel also in Deutschland, versteuern müssen. Ausnahmen davon sind nur bei abweichenden Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen möglich.

Altersentlastungsbetrag Wer 2016 sein 64. Lebensjahr vollendet hat, dem steht für Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis, aus selbstständiger Tätigkeit und aus Mietverträgen ein sogenannter Altersentlastungsbetrag zu. Dieser sinkt im Jahr 2017 und wird zeitlebens mit nur noch 20,8 Prozent der erzielten Einkünfte, maximal aber mit 998 Euro pro Jahr, festgeschrieben.

Altersvorsvorsorge Wer in eine Basis-Rente einzahlt , kann 2017 mehr geleistete Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Der Höchstbetrag für Rürup-Renten steigt von 22767 auf 23362 Euro. Zudem steigt der Beitrags-Anteil, den der Fiskus berücksichtigen muss, im neuen Jahr , von 82 auf 84 Prozent. Damit sind 2017 maximal 19624 Euro abzugsfähig, für zusammenveranlagte Partner der doppelte Betrag (39248 Euro).

Behinderten-Pauschbetrag Wer den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nimmt, muss dem Fiskus entsprechende Nachweise künftig nicht mehr jedes Jahr vorlegen. Dies ist ab 2017 nur noch erforderlich, wenn der Pauschbetrag erstmals beantragt wird, sich der Grad der Behinderung ändert oder Belege explizit vom Finanzamt angefordert werden.

Betriebliche Altersvorsorge Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in Westdeutschland auf 76 200 Euro (6350 Euro pro Monat und in Ostdeutschland auf 68 400 Euro (5700 Euro pro Monat). Damit erhöht sich parallel der Gehaltsanteil, der steuer- und abgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge investiert werden kann: Der geförderte Höchstbetrag steigt 2017 von 2976 auf 3048 Euro.

Auf Seite 2: Von Grunderwerbsteuer bis Kalte Progression





Grunderwerbsteuer Zum 1. Januar 2017 erhöht Thüringen die Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent. Dieser Satz gilt inzwischen in den meisten Bundesländern. Lediglich Bayern und Sachsen begnügen sich noch mit 3,5 Prozent.

Grundfreibetrag Das "steuerfreie Existenzminimum" wird 2017 um 168 Euro auf 8820 Euro für Alleinstehende und um 336 Euro auf 17640 Euro für zusammenveranlagte Partner angehoben.

Immobiliensanierung Die "besondere Abschreibung" für Sanierungsbauten soll ab 2017 gestrichen werden. Bisher konnten Bauherren den Steuervorteil nutzen, wenn sie nicht denkmalgeschützte Bestandsimmobilien bautechnisch in einen Neubau umwandelten.

Informationsaustausch 2017 startet der automatische Informationsaustausch von Bankkundendaten. Deutschland ist mit 54 Ländern unter den Frühstartern, ab 2019 beteiligen sich mindestens 50 weitere Staaten.

Kalte Progression Der Einkommensteuertarif wird 2017 um 0,73 Prozent "nach rechts" verschoben. Dies soll verhindern, dass Lohnerhöhungen durch steigende Steuerlast aufgezehrt werden.

Auf Seite 3: Von Kinderfreibetrag bis Leerverkäufe





Kinderfreibetrag Der Kinderfreibetrag, der für Familien mit zu versteuerndem Einkommen ab etwa 60 000 Euro günstiger ist als der Kindergeldbezug, wird 2017 um 108 Euro auf 4716 Euro angehoben. 2018 steigt er auf 4788 Euro.

Kindergeld Das Kindergeld wird 2017 um zwei Euro pro Monat erhöht. Für die ersten beiden Kinder gibt es je 192 Euro im Monat, für den dritten Sprössling 198 Euro. Für das vierte und jedes weitere fließen je 223 Euro. 2018 steigt das Kindergeld um weitere zwei Euro je Monat.

Kranken- und Pflegeversicherung Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird 2017 bundesweit auf 52 200 Euro (4350 Euro pro Monat) angehoben.

Leerverkäufe Wer Wertpapiere verkauft, ohne diese zu besitzen, soll Gewinne aus Leerverkäufen künftig als "private Veräußerungsgeschäfte" versteuern. Nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2017 würden Gewinne dem persönlichen Steuersatz - und nicht der 25-prozentigen Abgeltungsteuer - unterliegen. Spekulationsgewinne sind erst nach 10 Jahren Haltedauer steuerfrei.

Auf Seite 4: Von Private Krankenversicherung bis Steuerbescheide





Private Krankenversicherung Die Versicherungspflichtgrenze wird im neuen Jahr angehoben: Erst ab einem Einkommen von 57 600 Euro (4800 € Euro pro Monat) dürfen Arbeitnehmer ab 2017 zu ein privaten Krankenversicherung wechseln.

Rentensteuer 2017 müssen rund 165 000 Ruheständler erstmals eine Einkommensteuererklärung abgeben. Grund dafür ist die höchste Rentenerhöhung der vergangenen 23 Jahren, die zum 1. Juli 2017 2016 vollzogen wurde. Die gesetzlichen Renten stiegen um 4,25 Prozent in Westdeutschland und um 5,95 Prozent in Ostdeutschland. Insgesamt sind nur 4,4 Millionen von rund 21 Millionen Rentnern einkommenssteuerpflichtig. 2017 werden die gesetzlichen Renten voraussichtlich zwischen 1,4 und 1,78 Prozent steigen.



Spenden Ab 2017 wird es einfacher, Spenden als Sonderausgaben abzusetzen. Spender müssen Spendenbelege nur noch einreichen, wenn das Finanz-amt diese ausdrücklich anfordert. Die Belege können bis zum Ablauf eines Jahres ab Bekanntgabe des Steuerbescheids verlangt werden. Alternativ erlaubt das Gesetz ab 2017 auch, den Spendenempfänger zu bevollmächtigen, dem Fiskus Spendennachweise elektronisch zu übermitteln. Dann muss man die Zuwendungsbestätigung nicht mehr aufbewahren. Doch entsprechende Verfahren dafür dürfte es frühestens 2018 geben.

Steuerbescheide Ab 2017 dürfen Steuerbescheide Elster-Nutzern elektronisch bekannt gegeben werden. Für den Beginn der einmonatigen Einspruchsfrist ist künftig die Benachrichtigung durch die E-Mail maßgeblich, nicht mehr die Zustellung des Papier-Steuerbescheids. Steuererklärung. Finanzämter müssen Steuerbescheide ab 2017 auch nach Ablauf der Einspruchsfrist aufheben oder ändern, wenn den Steuerpflichtigen bei Erstellung der Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind.

Auf Seite 5: Von Umzugskosten bis Vermögensübertragung ins Ausland





Umzugskosten Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Ausgaben pauschal oder einzeln aufgelistet als Werbungskosten in seiner Steuererklärung angeben. Der Fiskus muss diese steuermindernd berücksichtigen, wenn sich durch den Umzug die tägliche Gesamtfahrtzeit von und zur Arbeitsstelle um mindestens eine Stunde verkürzt. Ab Februar 2017 erhöht sich die Umzugskostenpauschale. Für Verheiratete steigt sie um 35 Euro auf 1528 Euro. Singles steht die Hälfte davon zu (764 Euro). Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind oder andere Familienmitglieder erhöht sie sich um 337 Euro.

Unterhaltszahlungen Wer Eltern oder Sprösslinge, für die kein Kindergeldanspruch mehr besteht, finanziell unterstützt, kann seine Leistungen ab 2017 bis zur Höhe von 8820 Euro als außer-gewöhnliche Belastung geltend machen. Das sind 168 Euro mehr als bisher. Werden für diese Familienmitglieder auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherungen übernommen, werden diese Zahlungen nicht auf den Höchstbetrag angerechnet. Eigene Einkünfte des Unterstützten von mehr als 624 Euro mindern dagegen den Höchstbetrag.

Verbindliche Auskunft Wer beim Fiskus eine "verbindliche Auskunft" beantragt, um Sicherheit zu einer Steuerfrage zu haben, ist künftig bessergestellt: Das Finanzamt muss ab 2017 innerhalb von sechs Monaten nach Antragseingang entscheiden und darf künftig nur einmal Gebühren dafür erheben.

Vermögensübertragung ins Ausland Durch eine Änderung des Umwandlungssteuergesetz soll künftig verhindert werden, dass großes Vermögen über das Vehikel einer Kapitalgesellschaft steuerfrei ins Ausland transferiert wird. Das Jahressteuergesetz 2017 regelt, dass der Vermögensübergang auf eine "nicht der inländischen Besteuerung unterliegenden Körperschaft oder in den nichtsteuerpflichtigen oder steuerbefreiten Bereich der übernehmenden Körperschaft" das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital abzüglich des Bestands des steuerlichen Einlagenkontos künftig als Einnahme aus Kapitalvermögen gilt - und entsprechend zu versteuern ist.