Die Pandemie stellt viele Studierende vor finanzielle Herausforderungen, einige geraten in echte Engpässe. Ihnen winkt ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, wenn sie die BAföG-Kriterien nicht erfüllen (z. B. Überschreiten der Regelstudienzeit, Zweitstudium) oder sich trotz solcher Unterstützungsleistung in einer akuten pandemiebezogenen Notlage befinden.

Die Hilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen immatrikuliert sind. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit handelt es sich um Summen zwischen 100 und 500 Euro. Eine der Voraussetzungen: Zum Zeitpunkt des Antrags dürfen höchsten 500 Euro auf dem Konto sein.

Der Antrag ist beim zuständigen Studenten- bzw. Studierendenwerk online einzureichen. Bei einer Hochschule mit mehreren Standorten ist das Studenten- oder Studierendenwerk am Hauptsitz Ihrer Hochschule zuständig. Auf den Seiten des Deutschen Studentenwerks (studentenwerke.de/de/content/ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende) heißt es: "Entschieden wird auf der Basis der Angaben, die Sie im Antrag machen, über die Zusage des Zuschusses innerhalb der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Reihenfolge der Antragsbearbeitung richtet sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Unterlagen. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. Ein Anspruch auf Zusage der Überbrückungshilfe besteht nicht. Bitte nutzen Sie die aktuellste Version der Internet-Browser Chrome, Firefox oder Opera - oder die aktuellen Standardbrowser mobiler Endgeräte. Wenn Sie Edge als Browser nutzen, aktualisieren Sie bitte auf Edge Chromium ab Version 83.x. Versionen des Internet Explorers werden nicht unterstützt."

Wer bereits im Sommer 2020 Überbrückungshilfe erhalten hat, muss seine Zugangsdaten erneut nutzen und die Studien- bzw. Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Wintersemesters 2020/2021 hochladen.

Die Hilfe wird auch im Dezember, Januar und Februar ausgezahlt und muss für jeden Monat neu beantragt werden.