Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Beim Blick auf meine Kontoauszüge gab es eine freudige Überraschung: Mein für Juli überwiesener Verdienst fällt etwas höher aus als in den Monaten zuvor. Und das, obwohl ich dieses Jahr keine Gehaltserhöhung bekommen habe. Gibt es jetzt dauerhaft mehr Netto vom Brutto?

€uro am Sonntag: Mit der Verabschiedung des Steuerentlastungsgesetzes erhöht sich der Grundfreibetrag, auch "steuerfreies Existenzminimum" genannt, ab Juli rückwirkend zum Jahresbeginn auf 10.347 Euro (Alleinstehende) und 20.698 Euro (zusammen veranlagte Partner). Auf dieser Basis müssen Arbeitgeber mit dem Juligehalt ihren Beschäftigten die bisher zu viel gezahlte Lohnsteuer erstatten - rückgerechnet zum 1. Januar 2022.

Hintergrund: Erhöht sich der Grundfreibetrag, wird vom Gehalt weniger Lohnsteuer abgezogen.Für das Steuerjahr 2022 lag der Grundfreibetrag am 1. Januar noch bei 9.984 Euro. Für zusammen veranlagte Partner galt beim "steuerfreien Existenzminimum" der doppelte Betrag (19.968 Euro).

Von der Steuerentlastung profitieren vorerst aber nur Arbeitnehmer. Selbstständige und Ruheständler, die Lohnsteuer entrichten, können die höheren Grundfreibeträge erst in ihren Einkommensteuererklärungen für 2022 geltend machen.

Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass alleinstehende Arbeitnehmer bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro pro Monat im Juli 80 Euro mehr Netto bekommen, ab August sind es dann elf Euro monatlich. Ihre jährliche Steuerersparnis liegt unterm Strich bei 136 Euro.

Etwas besser gestellt ist demnach eine vier- köpfige Familie, bei der beide Partner jeweils 3.000 Euro brutto verdienen. Durch die rückwirkende Rückerstattung im Juli erhalten beide Elternteile zusammen 150 Euro, ab August bleiben monatlich 21 Euro netto mehr. Die Familie spart damit 256 Euro Lohnsteuer im Gesamtjahr.