Immer wieder lese ich, dass Fluggesellschaftennicht verwendete Tickets jetzt erstatten. Ich habe aber immer noch kein Geld. Was kann ich tun?

Euro am Sonntag:

Nach der europäischen Flugrechteverordnung VO (EG) NR 261/2004 haben Sie bereits nach sieben Tagen Anspruch auf Erstattung. Dabei ist wichtig: Vertragspartner sind die Fluggesellschaften. Zwar versuchen diese immer wieder, Zeit zu schinden, indem sie an den Vermittler verweisen. Das ist jedoch nicht zulässig, wie Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin betont.

Ihr Rat: Wenden Sie sich direkt an die Zentrale, auch wenn die im Ausland sitzt - und zwar per Einschreiben/Rückschein. Dabei dürfen Sie ruhig deutsch schreiben, schließlich haben Sie auch auf Deutsch gebucht. Einen Musterbrief finden Sie hier: www.verbraucherzentrale.de. Reagiert die Fluggesellschaft darauf nicht, wäre der direkte Weg die Klage, die auch ohne Rechtschutzversicherung kein großes Risiko darstellt.

Wer das nicht mag, kann sich zunächst an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) oder eine Verbraucherzentrale wenden. Die SÖP wird kostenlos tätig, erhält derzeit aber dreimal so viele Anfragen wie sonst. Bei den ebenfalls stark nachgefragten Verbraucherzentralen entstehen Kosten von 35 Euro (Beratung und Interessenvertretung). Beide Schritte sind meist rasch erfolgreich. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage vermeiden die Airlines Rechtsstreitigkeiten und zahlen dann doch lieber sofort. Wer sich selbst um gar nichts kümmern will, dem helfen Flugrechteportale wie flightright.de oder EUflight.de. Eigentlich auf Entschädigungen bei Verspätungen oder Ähnliches spezialisiert, kümmern die sich derzeit auch um die aktuellen Zahlungsverzögerungen. Kommt es letztlich zur Klage, liegen die Kosten hierfür zwischen 14 und 35 Prozent des Erstattungsbetrags.