Das Bundeskabinett hat am 10. September das Steueränderungsgesetz 2025 abgesegnet. Bundestag und Bundesrat müssen den Entwurf im Gesetzgebungsverfahren noch zustimmen. Diese drei Punkte betreffen Millionen Steuerpflichtige
Höhere Entfernungspauschale für Berufspendler
Die Entfernungspauschale soll zum 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher gilt dieser Satz erst ab dem 21. Entfernungskilometer, für kürzer Arbeitswege liegt die Pauschale aktuell bei 30 Cent pro Kilometer. Die Entfernungspauschale gilt verkehrsmittelunabhängig, also für Autofahrer, Bahnfahrer, Radfahrer und Fußgänger gleichermaßen. Maximal absetzbar sind grundsätzlich 4500 Euro jährlich, höhere Kosten werden nur bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs für den Arbeitsweg anerkannt. Ab einer geltend gemachten Gesamtwegstrecke von 15 000 Kilometern verlangen Finanzämter hier erfahrungsgemäß die Vorlage von Belegen.
Beispielrechnungen für mögliche Ersparnis
Die zusätzliche Steuerersparnis für einzelne Arbeitnehmer wird auf etwa 60 bis 140 Euro per annum geschätzt, abhängig von der Entfernung zur Arbeitsstätte und den Arbeitstagen im Betrieb pro Jahr. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums (BMF) wären bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche 176 Euro jährliche zusätzliche Werbungskosten absetzbar– vorausgesetzt, die übrigen Werbungskosten überschreiten bereits den Arbeitnehmerpauschbetrag (aktuell 1230 Euro für Singles). Bei 20 Kilometern Wegstecke sollen es laut BMF 352 Euro Euro zusätzlich absetzbarer Werbungskosten jährlich sein.
Anhebung der Übungsleiter-und Ehrenamtspauschalen
Der Gesetzentwurf sieht auch die Anhebung der Übungsleiterpauschale von 3000 auf 3300 Euro jährlich. und der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro vor. Damit soll das ehrenamtliche Engagement gestärkt werden und das Gemeinnützigkeitsrecht steuerlich vereinfacht werden.
Senkung des Umsatzsteuersatzes für Gastronomie und Co
Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, soll, mit Ausnahme von Getränken, ab 2026 von 19 Prozent auf 7 Prozent sinken. Neben der Gastronomiebranche würden von dieser Maßnahme auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel sowie Catering-Unternehmen und die Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung profitieren. Ob die Abgabensenkung auch bei den Kunden ankommt, bleibt abzuwarten.
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