Barclays sorgt mit Änderungen bei einer beliebten Kreditkarte für Ärger: Treue Kunden sollen auf ein teureres Modell wechseln – sonst droht die Kündigung.

Was bislang als unkomplizierte Alltagslösung galt, sorgt derzeit bei zahlreichen deutschen Bankkunden für Frust: Die britische Bank Barclays, deren Deutschlandgeschäft inzwischen zur österreichischen BAWAG gehört, nimmt tiefgreifende Änderungen bei ihren Kreditkarten vor. 

Viele treue Nutzer, die jahrelang auf die kostenlose Visa-Karte gesetzt haben, stehen plötzlich vor der Wahl: Entweder auf ein teureres Modell umsteigen – oder die Karte verlieren.

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Treue Kunden trifft es zuerst

Zahlreiche Nutzer berichten, dass sie per E-Mail darüber informiert wurden, dass ihre bisher kostenlose Kreditkarte eingestellt wird. Wer weiterhin eine Barclays-Karte nutzen will, muss offenbar zu einem neuen Modell mit Jahresgebühr wechseln. Wer nicht aktiv zustimmt, dem droht die Kündigung des Vertrags.

Das betrifft potenziell viele Menschen: Nach Unternehmensangaben sind in Deutschland mehr als 1,5 Millionen Barclays-Kreditkarten im Umlauf. Die emotionale Reaktion vieler Betroffener zeigt sich in Internetforen. „Urplötzlich erhielt ich per E-Mail die Ankündigung, dass ich zur Platinum Card zu wechseln hätte“, sagt ein Nutzer auf dem Verbraucherportal Finanztip. Eine andere Kundin spricht von „Erpressung“, eine weitere berichtet von einem App-Fenster ohne sichtbaren „Ablehnen“-Button – ein Detail, das rechtlich nicht unbedeutend ist.

Neuer Eigentümer, neue Regeln

Im Februar 2025 hat die österreichische BAWAG das Privatkundengeschäft von Barclays in Deutschland übernommen. Zunächst änderte sich für Bestandskunden wenig – die Marke „Barclays“ blieb erhalten, die Kundenbetreuung erfolgt weiterhin aus Hamburg. Die aktuelle Kreditkartenumstellung dürfte nun eine der ersten größeren Weichenstellungen nach der Übernahme sein. BAWAG hatte bereits in anderen Märkten gezeigt, dass sie Bestände zügig restrukturiert, wenn sich ein Produkt nicht mehr rechnet.

Barclays selbst begründet die Umstellung auf Anfrage lapidar mit einer strategischen Anpassung: „Wir analysieren laufend unser Angebot und passen es an aktuelle Gegebenheiten an. Daher haben wir uns entschieden, bestimmte Konditionen nicht mehr anzubieten.“ Betroffen sei jedoch nur eine „sehr geringe Anzahl von Kunden“. Warum gerade viele langjährige Kunden mit Altverträgen betroffen sind, bleibt offen.

Die rechtliche Lage: Zustimmungspflicht und Kündigungsfristen

Für Verbraucher ist entscheidend: Eine Gebührenerhöhung oder ein Produktwechsel darf nicht einseitig durchgedrückt werden. Die Bank ist verpflichtet, mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden über Änderungen zu informieren. Und: Neue Gebühren gelten nur dann, wenn der Kunde aktiv zustimmt. Wer also nicht klickt, nicht unterschreibt oder ein App-Fenster schlicht schließt, hat formal nicht zugestimmt.

„Nur wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, darf die Jahresgebühr wirksam werden“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegenüber dem FOCUS Online. Eine Gestaltung ohne echte Ablehnungsmöglichkeit könne im Zweifel rechtswidrig sein. Kündigungen an sich seien dagegen rechtlich zulässig – auch bei langjährigen Kunden – solange die Fristen gewahrt bleiben.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer eine entsprechende Mitteilung erhalten hat, sollte das neue Angebot zunächst genau prüfen und sich fragen, ob das vorgeschlagene Kartenmodell tatsächlich einen Mehrwert bietet oder ob günstigere Alternativen am Markt verfügbar sind. Wichtig ist zudem, keine voreilige Zustimmung zu erteilen, denn ohne ausdrückliche Einwilligung darf die Bank keine neuen Gebühren durchsetzen. 

Sollte Barclays die Karte kündigen, gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten, die den Kunden ausreichend Zeit gibt, sich nach Alternativen umzusehen. Bei Unklarheiten oder dem Verdacht auf unfaire Geschäftspraktiken können sich Betroffene außerdem an die Verbraucherzentrale oder die Finanzaufsicht BaFin wenden, um Unterstützung und rechtliche Einschätzung zu erhalten.

Vertrauen auf dem Spiel

Formal bewegt sich Barclays mit seinem Vorgehen auf rechtlich zulässigem Terrain. Doch das Vorgehen birgt erhebliche Reputationsrisiken. Gerade bei Finanzdienstleistungen zählt nicht nur der Preis, sondern auch das Vertrauen in Stabilität und Fairness. Wer jahrelang auf eine kostenlose Kreditkarte setzt und dann plötzlich mit Gebühren oder Kündigung konfrontiert wird, fühlt sich übergangen – auch wenn die Bank rechtlich sauber agiert.

Für Barclays – und damit die neue Eigentümerin BAWAG – steht damit mehr auf dem Spiel als nur einige verärgerte Kundenkommentare. Der Vertrauensverlust könnte sich langfristig als teurer erweisen als die Einsparungen durch die Produktumstellung.