„Vom Sparen zum Investieren“ – unter diesem Motto stellte der polnische Finanz- und Wirtschaftsminister Andrzej Domański nun das steuergeförderte Anlagesparkonto OKI („Osobistego Konta Inwestycyjnego") vor. Hierzulande warten Anleger immer noch auf die Aktienrente
Alle polnischen Bürger haben ab 2026 die Möglichkeit, bis zu 100.000 PLN (23.364 Euro) steuerfrei in Aktien, Fonds und andere Wertpapiere anzulegen. „Mit dem OKI erhalten die Sparer in Polen die Möglichkeit, in ertragreiche Anlagen wie Aktien, Fonds und andere Wertpapiere steuergefördert zu investieren“,sagt Henriette Peucker, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts.
Europaweite Erfolgs-Story
Das Modell des Anlagesparkontos wird seit Jahren in Ländern wie Schweden, Frankreich oder Italien sehr erfolgreich eingesetzt. Die Europäische Kommission arbeitet aktuell an Empfehlungen, die es den Mitgliedstaaten erleichtern sollen, ein Anlagesparkonto anzubieten. Das in Polen eingeführte Anlagesparkonto orientiert sich am schwedischen Modell des Investeringssparkonto.
Bundesregierung hinkt hinterher
„ Allein hierzulande wird nicht gehandelt“, kritisiert Peucker. „Wir empfehlen der Bundesregierung dringend, ein solches Anlagesparkonto auch in Deutschland einzuführen“. Die private geförderte Altersvorsorge hätte nach Plänen der abgewählten Ampel-Regierung ab 2026 um diesen Baustein erweitert werden sollen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf lag vor. Bundeskanzler Friedrich Merz will diesbezüglich ausschließlich Kinder zwischen 6 und 18 Jahren fördern ("Frühstart-Rente").
Nicht umgesetztes Aktienrenten-Konzept für Deutschland:
Nach einem vom damaligen Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgelegten Konzept hätte über ein „Altersvorsorgedepot“ in Wertpapiere wie Aktien, gemanagte Fonds und ETF investiert werden können. Ausgenommen wären Derivate und Kryptoinvestments gewesen. Dafür sollte es, anders als bei Riester-Produkten, keine Garantie für den Erhalt des eingezahlten Kapitals geben. Damit wären die Renditenchancen – bei monatlichen Einzahlungen über Jahre oder Jahrzehnte – entsprechend höher gewesen.
Die damals geplante staatliche Förderung:
Jeder via Altersvorsorgedepot investierte Euro sollte vom Staat mit 20 Cent bezuschusst werden. Der förderfähige Betrag sollte bei 3000 Euro pro Jahr gedeckelt werden. Das entspricht 600 Euro Zulage per annum für einen Vorsorgesparer. Wer von der staatlichen Förderung profitieren wollte, sollte mindestens 120 Euro im Jahr auf das Altersvorsorgedepot einzahlen.
Die damals vorgesehenen Extra-Zulagen:
Für Minderjährige sollte es eine Grund- und Kinderzulage geben. In der Diskussion waren 25 Cent pro eingezahltem Euro, die bis zu einem Eigenbetrag von 1200 Euro pro Jahr gewährt werden. Die Förderung sollte hier bei 300 Euro im Jahr je Kind gedeckelt werden. Auch Berufseinsteiger sollten eine Extra-Zulage in Höhe von bis zu 200 Euro erhalten , die über eine Zeitraum von drei Jahre gewährt worden wäre. Auch für Geringverdiener mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 26250 Euro war eine Extra-Zulage geplant: Sie sollten von einem Bonus in Höhe von 175 Euro erhalten.
Die geplante nachgelagerte Besteuerung:
Kapitalerträge in der Investitionsphase sollten steuerfrei bleiben und später ab Rentenbeginn nachgelagert besteuert werden. In der Diskussion war ein Auszahlplan für das Altersvorsorgedepot ab einem Mindestalter von 65 Jahren.