Gesetzlich und privat Versicherte können sich jetzt jederzeit einen Überblick über den aktuellen Stand ihrer Altersvorsorge verschaffen. Die sechs wichtigsten Punkte zum Start des neuen Portals im Überblick. Von Stefan Rullkötter

1. Anmeldung

Auf dem neuen Portal rentenuebersicht.de ist für Versicherte die Registrierung seit dem 30. Juni 2023 möglich. Nutzer benötigen dafür einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter Authentifizierungsfunktion. Dafür muss via Einwohnermeldeamt die Online-Funktion aktiviert sein. Für Smartphone-Nutzer ist die "AusweisApp2" erforderlich. Weiterhin müssen Versicherte ihre Steueridentifikationsnummer angeben, damit das Portal alle verfügbaren Vorsorgeansprüche korrekt zuordnen kann.

2. Freiwilligkeit

Eine Verpflichtung zur Anmeldung auf dem Portal besteht für gesetzlich Versicherte nicht. Wer die Digitale Rentenübersicht nicht nutzt, erhält nach fünf Jahren Mindestbeitragszeit weiterhin die jährlich versandte Renteninformation auf Papier mir Angaben zum Stand seiner gesetzliche Rente.

3. Erfasste Rentenarten

Neben den gesetzlichen Rententrägern sollen langfristig auch alle Anbieter von privaten Altersvorsorgeprodukten verpflichtet werden, ihre gespeicherten Kundendaten über die digitale Rentenübersicht verfügbar zu machen. Darunter fallen sämtliche Vorsorgeverträge, bei denen Kunden jährlich Mitteilungen über den Stand des gebildeten Vermögens erhalten. Damit werden auch Betriebs- und Privatrenten sowie  Riester- und Rürup-Verträge erfasst, ebenso Fondssparpläne mit Auszahlungsbeginn ab 60 Jahren. Zum Start des Portals waren neben der gesetzlichen Rentenversicherung allerdings nur die Union Investment Privatfonds und die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, wo Zusatzrenten für Angestellte im öffentlichen Dienst verwaltet werden, mit von der Partie.

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4. Datenabruf

Wer sich registriert, kann nach Angaben der Deutscher Rentenversicherung "innerhalb von Minuten" seine Daten abrufen. Manchmal soll es aber auch "mehrere Tage" dauern – das ist abhängig davon, wie schnell die privaten  Altersvorsorge-Anbieter ihre Kundendaten dem Portal  zuliefern.

5. Angezeigte Informationen

Im Portal werden die bisher erreichtem Rentenansprüche, die voraussichtliche Rentenhöhe und Schätzungen unter Einbeziehung weitere Rentensteigerungen angezeigt. Die so errechneten Beträge beziehen sich stets auf das gesetzliche Renteneintrittsalter.

6. (Noch) nicht berücksichtigte Lebens-Sachverhalte

Die Digitale Rentenübersicht kann (noch) nicht alle Sachverhalte bei der Berechnung der voraussichtlichen Höhe der Gesamt-Altersbezüge einkalkulieren. Mit welchen Einbußen Versicherte rechnen müssen, wenn sie früher, also vor Erreichen des gesetzlichen Eintrittsalters,  in Rente gehen, kann über das Portal derzeit nicht berechnet werden. Auch die auf die Altersbezüge anfallenden Steuern und Abgaben werden nicht angezeigt. Denn diese Abzüge sind auch von weiteren Nebeneinkünften und der späteren Steuerklasse des Ruheständlers abhängig. Demzufolge bleiben auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, etwas für Eigentumswohnungen und Wohnhäuser,  ausgeklammert.

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