Die US-Regierung plant einen Extra-Steueraufschlag bei Dividenden und Zinsen für ausländische Anleger. Das sind die wichtigsten bisher bekannten Punkte
Der politische Hintergrund:
US-Präsident Donald Trump lässt derzeit ein großes Gesetzpaket („One Big Beautiful Bill Act’’) vorbereiten. Es enthält eine Reihe von Maßnahmen, mit denen im Wahlkampf versprochene Steuersenkungen für US-Bürger und US-Unternehmen gegenfinanziert werden sollen. Der von den Republikanern eingebrachte Gesetzesentwurf wurde Ende Mai von US-Repräsentantenhaus gebilligt. Er wird derzeit im US-Senat beraten und soll nach Trumps Plänen bis zum Unabhängigkeitstag am 4. Juli 2025 abgesegnet werden.
Die geplante Änderung:
Im Abschnitt „Section 899“ des Gesetzes-Entwurfs sind höhere Abgaben für Investoren aus Ländern vorgesehen, deren Steuerpolitik die Trump-Regierung als nachteilig für US-Unternehmen erachtet. Dazu könnten offenbar auch europäische Länder- inklusive Deutschland – gehören.
Die steuerliche Folgen für deutsche Anleger
Wird das Gesetzespaket inhaltsgleich beschlossen, könnte dies steuerliche Konsequenzen für in Deutschland steuerpflichtige Investoren haben, die über Aktien, Fonds, ETFs an US-Unternehmen direkt oder mittelbar beteiligt sind: Ihnen droht ein Extra-Steueraufschlag von fünf Prozentpunkten auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.
Dieser Aufschlag würde dann zu der in den USA fälligen ausländischen Quellensteuer addiert. Zudem soll die US-Finanzverwaltung den Betrag “in besonders hartnäckigen Fällen steuerlicher Benachteiligung“ künftig jedes Jahr um weitere fünf Prozentpunkte anheben dürfen. Der Aufschlag könnte sich so auf bis zu 20 Prozentpunkte erhöhen.
Quellensteuer in den USA
Der US-Fiskus verlangt von deutschen Anlegern auf die Auschüttungen von Coca Cola , Procter & Gamble, IBM und Co. bereits aktuell eine Quellensteuer von 30 Prozent. Realisierte Kursgewinne mit US-Aktien sind von dieser Abgabe nicht betroffen.
So lässt sich die US-Quellensteuer reduzieren:
Wer als Deutscher in den USA investieren will, kann per Vorabprüfung unnötige Steuerabzüge vermeiden. Für US-Werte könnenn deutsche Anleger eine Depotbank, die bei den US-Behörden als „Qualified Intermediary“ registriert ist. Erfüllt die Bank die Bedingung, werden von US-Dividenden nämlich nur noch 15 Prozent Quellensteuer einbehalten, die dann vom deutschen Fiskus in voller Höhe auf die deutsche Steuerschuld angerechnet werden.
Andernfalls: Auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.de) hält der deutsche Fiskus unter dem Link „Ausländische Antragsformulare“ die gängigsten Erstattungsformulare bereit - oder man wird auf entsprechende Websites ausländischer Finanzbehörden verwiesen.
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