Ein Nachbarland Deutschlands erhebt auf Dividendenzahlungen eine Quellensteuer von 19 Prozent. Die Abgabe kann für deutsche Anleger auf 15 Prozent reduziert werden. Doch es gibt einen Haken. Diese Punkte sollten Aktionäre jetzt beachten Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter
Der Hintergrund
Polen bietet einige Werte mit jährlichen Ausschüttungen von bis zu 20 Prozent für Dividendenjäger. Dazu gehören derzeit die Infrastruktur-Firma Stalexport Autostrady, der Gastronomie-Konzern Eat, das Onlinepiele-Unternehmen Ten Square Games und der Touristik-Konzern Rainbow Tours. Die polnische Quellensteuer auf Dividenden beträgt 19 Prozent, davon können 15 Prozent auf die in Deutschland fällige Abgeltungsteuer angerechnet werden. Zu viel gezahlte Quellensteuer (hier: vier Prozentpunkte) kann grundsätzlich zurückgefordert werden.
Das Quellensteuer-Rückerstattungsverfahren
Ab diesem Punkt wird es jedoch praktisch schwierig. Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn hält für Polen keine Formulare vor. Auch die Website des polnischen Finanzministeriums hält sich mit Informationen zurück, wie ausländische Investoren an ihr Geld kommen sollen.
Die Alternative
In diversen Webforen findet man die Information, dass der Erstattungsantrag in polnischer Sprache beim polnischen Finanzamt einzureichen ist, das auch die Quellensteuer der polnischen AG erhalten hat. Der Antrag für ein „Pay and Refund“-Verfahren sei elektronisch bei der lokal zuständige polnischen Finanzbehörde einzureichen. Die Rückerstattung soll innerhalb von sechs Monaten geprüft werden. Einen Formular-Service für ausländische Aktionäre gibt es jedoch auch hier nicht. Im Zweifel müssen die vier Prozent zu viel gezahlte Steuern als Aufwand abgeschrieben werden.
Die EU-Pläne
Der EU-Kommission ist der vielfältige
Ärger der Anleger bei den Erstattungsverfahren
wie in Polen nicht verborgen geblieben.
Die Richtlinie FASTER ("Faster and Safer
Relief of Excess Withholding Taxes") soll
Quellensteuerrückforderungen deshalb vereinfachen.
Sie sieht vor, dass EU-Mitgliedsstaaten
entweder eine Vorabbefreiung
anbieten oder zu viel einbehaltene Quellensteuern
deutlich schneller als bisher
erstatten. Die neuen Spielregeln sollen
aber erst ab 2030 gelten.
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