Hierzulande gibt es mehr als 20 börsennotierte Unternehmen, die ihre Dividenden 2025 ganz oder teilweise steuerfrei aus den Kapitalreserven zahlen wollen. Zu diesem Kreis gehört auch der im MDAX gelistete Rüstungselektronik-Konzern Hensoldt
Details zur Dividendenzahlung:
Auf der Hensoldt-Hauptversammlung am 27. Mai 2025 soll eine Dividende in Höhe von 0,50 Euro pro Aktie beschlossen werden. Der Ex-Tag ist der 28. Mai. Die Dividende wird ab 30. Mai 2025 durch die depotführenden Banken ausgezahlt. Die Dividendenrendite liegt aktuell bei 0,7 Prozent.
Steuerfreie Ausschüttung:
„Die geplante Ausschüttung der Dividende wird in diesem Jahr wieder aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des Paragrafen 27 Körperschaftsteuergesetz erfolgen", bestätigte Thomas Maier, Financial Communications Manager bei Hensoldt, auf Anfrage von BÖRSE ONLINE.
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Der rechtliche Hintergrund:
Vollständige Steuerfreiheit der Ausschüttung bedeutet: Die Dividende wird ohne Abzug von Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ausbezahlt. Basis für diese rechtliche Gestaltung sind bilanzrechtliche Umstrukturierungen in der Vergangenheit. Das Einlagekonto hat steuerlich die Funktion, dass die von den Anteilseignern geleisteten Gesellschaftereinlagen von den durch die Gesellschaft selbst erwirtschafteten Gewinnen getrennt werden. Aktionäre bekommen so die Ausschüttung „brutto für netto“ auf ihr Depot-Verrechnungskonto überwiesen, ohne dass der Sparpauschbetrag (1000 Euro Singles, 2000 Euro zusammenveranlagte Partner) belastet wird.
Dauerhafte Steuerfreiheit:
Langfristig profitieren bei Ausschüttungen von Einlagekonten nur Anleger, die entsprechende Dividendenpapiere bereits vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gekauft haben: Sie kassieren bei späteren Verkäufen Kursgewinne ohne Abzug steuerfrei. Der Börsengang von Hensoldt erfolgte im Jahr 2020.
Steuerstundungs-Effekt:
Alle Aktionäre, die später, also seit 2009, eingestiegen sind, erzielen bei Dividendenzahlungen vom Einlagekonto zumindest einen „Steuerstundungs“-Effekt: Beim Verkauf werden die steuerfreien Ausschüttungen vom Kaufkurs abgezogen, die Differenz zwischen reduziertem Einstandspreis und Verkaufskurs ist dann kapitalertragsteuerpflichtig.
Zum Unternehmen:
Hensoldt ist ein im MDAX gelistetes Unternehmen und im Bereich Verteidigungs- und Sicherheitselektronik tätig. Der Konzern entwickelt und produziert Sensor-Systeme, die sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich einsetzbar sind.
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