Durch die Grundsteuerreform drohen massive Steuerhöhungen. Wann des Bundesfinanzhof über eine mögliche Rechtswidrigkeit entscheidet. Von Stefan Rullkötter und Michael Schreiber

Der Hintergrund:

Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Sie ist von Immobilieneigentümern, denen Grundstücke, Gebäude sowie Land- und Forstwirtschaftsberiebe gehören, jährlich zu entrichten. 

Die Reform:

Ab 2025 wird die Grundsteuer bundesweit neu festgesetzt. Damit der Fiskus die Grundsteuer neu berechnen kann, muss die Bewertung von rund 36 Millionen Grundstücken in Deutschland aktualisiert werden. Finanzämter stellen  Immobilieneigentümern zunächst einen Grundsteuerwertbescheid und im Laufe diees Jahres dann noch einen Grundsteuermessbescheid aus. 

Das Gerichtsverfahren:

Das Finanzgericht. Rheinland-Pfalz hat ernsthafte Zweifel, dass die Bewertungsregeln des neuen  Grundsteuer- und Bewertungsrechts, das ab 2025 gelten soll, rechtmäßig sind. Die  Richter haben deshalb in zwei Eilbeschlüssen  die Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden ausgesetzt und wegen grundsätzlicher  Bedeutung der Rechtsfragen die  Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen  (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23). 

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Der Entscheidungs-Termin :

In den Eilverfahren zur strittigen Grundsteuerreform will der Bundesfinanzhof bis zur Jahresmitte 2024 eine Entscheidung fällen. „Ich wage hier die Prognose, dass wir bis zur Sommerpause eine Entscheidung haben", sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling bei der Jahrespressekonferenz.

Drohende Steuererhöhungen:

Obwohl die neuen Grundsteuerwerte erst ab 2025 in die Grundsteuer einfließen, ziehen viele klamme Kommunen bereits jetzt die Steuerschraube an. Kommen nächstes Jahr auch noch die höheren Immobilienwerte hinzu, sind Grundeigentümer und Mieter weiteren drastischen Steuererhöhungen nahezu machtlos ausgeliefert.  

Beispielsfall :

Wie weit das gehen kann, zeigt exemplarisch der Fall Oberursel vor den Toren der Mainmetropole Frankfurt. Die Stadt im Vordertaunus schraubte in den letzten Jahren die Steuerbelastung für Grundbesitz immer weiter in die Höhe. Die Pro-Kopf-Belastung hat sich allein in der Zeit von 2017 bis 2023 von rund 190 auf 420 Euro mehr als verdoppelt. Das trifft nicht nur die Eigentümer, sondern über die Umlage der Betriebskosten vor allem Mieter.  

Die Entwicklung des Grundsteuer B-Hebesatzes in Oberursel:

2011: 250 % 

2014: 450 %

2017: 595 % 

2020: 750 %

2023: 947 %

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