Die Besteuerung von vererbten und verschenkten Immobilien rückt stärker in den Fokus von Politik und Gerichten. Rechtsexpertin Françoise Dammertz erklärt, welcher Steuervorteil für Begünstige bald auch für Objekte in den USA gelten könnte
Der Hintergrund:
Grundsätzlich ist es möglich, eine selbst genutzte Immobilie an Ehepartner und Kinder steuerfrei zu vererben. Überlebende Ehegatten zahlen unabhängig vom Verkehrswert keine Erbschaftsteuer für ein Eigenheim oder die Eigentumswohnung des Erblassers, wenn sie nach dessen Ableben in dem Objekt für mindestens zehn Jahre ihren ersten Wohnsitz nehmen. Die Steuerbefreiung steht auch Kindern und Enkeln zu, wenn die Wohnfläche des geerbten Objekts 200 Quadratmeter nicht übersteigt.
Börse Online: Welche Strategien sind grundsätzlich ratsam, wenn Immobilien innerhalb der Familie verschenkt oder vererbt werden sollen?
Françoise Dammertz: Angehörige sollten frühzeitig mit der Umsetzung von Schenkungen beginnen und nicht bis ins hohe Alter damit warten. Durch mehrfaches Ausnutzen der Schenkungsteuerfreibeträge alle zehn Jahre sind im engsten Familienkreis Steuerbelastungen reduzierbar.
Die SPD will die Schrauben bei der Erbschaftsteuer anziehen, die CSU dagegen Steuerfreibeträge erhöhen...
Die Freibeträge sind trotz der Wertveränderungen bei Immobilien seit 2008 unverändert geblieben und sollten -daher dringend vom Gesetzgeber angepasst werden. Zurzeit ist dazu ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Konkret geht es um die bundeseinheitlichen Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften. Das Land Bayern sieht Frei-beträge, die Erben oder Beschenkten zustehen, als zu gering an.
Ist es vorteilhaft, ein Familienheim schon zu Lebzeiten zu übertragen?
In dieser Konstellation gilt keine Verpflichtung zur zehnjährigen Nachnutzung wie im Erbfall, um die Steuerfreiheit zu erhalten. Es ist auch möglich, dem Ehegatten lebzeitig mehrere Familienheime nacheinander zu schenken, wenn die Immobilien vorher jeweils der Lebensmittelpunkt waren. Durch die Steuerbefreiung werden persönliche Freibeträge bei der Erbschaftsteuer zudem nicht verbraucht und können für anderes Vermögen genutzt werden.
Gelten diese Steuervorteile auch für im Ausland gelegene Objekte?
Die steuerliche Begünstigung für das Familienheim gilt bisher nur für Immobilien, die in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum gelegen sind. Allerdings kann es sein, dass auch diese örtliche Einschränkung demnächst erweitert wird. Denn der Europäische Gerichtshof hat in Bezug auf den zehnprozentigen Bewertungsabschlag für zu Wohnzwecke vermietete Immobilien einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gesehen. Infolgedessen kann die steuerliche Begünstigung des Paragrafen 13d des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes nun auch für vermietete Immobilien in den USA in Anspruch genommen werden. Es kann sein, dass diese örtliche Einschränkung demnächst erweitert wird.
Das ganze Interview lesen Sie im neuen €uro-Magazin, hier erhältlich

Zur Person
Françoise Dammertz ist als Syndikusanwältin für die Steuerberatungsgesellschaft awicontax tätig. Als Fachanwältin für Steuerrecht liegt ihre Spezialisierung auf den Rechtsgebieten der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Sie deckt am neuen Standort Berlin die Themen der Vertrags- und Testamentsgestaltungen, die Beratung von Testamentsvollstreckern sowie die steuerliche Deklaration von Schenkungen und Erbfällen ab.
Zum Unternehmen
awicontax mit Hauptsitz in Deizisau (Baden-Württemberg ) ist einer der führenden Anbieter von Steuer- und Wirtschaftsberatung für den Mittelstand in Deutschland. Bundesweit bietet die Steuerberatungsgruppe integrierte Lösungen aus Steuer-, Wirtschafts- und Rechtsberatung – unterstützt durch digitale Prozesse und KI-gestützte Tools.
Lesen Sie auch:
Wird die Grundsteuer-Reform gestoppt? Dieser Termin ist für Millionen Bürger wichtig