Das steuerfreie Existenzminimum für Bürger wird 2023 erneut erhöht. Dagegen werden die Steuertarife für große Einkommen nicht entsprechend angepasst.

Grundfreibetrag. Das Inflationsausgleichsgesetz, das Ende November von Bundestag und Bundesrat abgesegnet wurde, sieht für kleine und mittlere Einkommen deutliche Steuerentlastungen vor. Der Grundfreibetrag („steuerfreies Existenzminimum“) wird 2023 auf 10 908 Euro angehoben, für 2024 ist eine weitere Erhöhung auf 11 604 Euro geplant.

Steuertarife werden angepasst

Auch die sogenannten Tarifeckwerte werden entsprechend der erwarteten Inflation „nach rechts“ verschoben. Das bedeutet, dass der Spitzensteuersatz von 42 Prozent im Jahr 2023 ab einem zu versteuernden Einkommen von 62810 Euro statt bisher ab 58597 Euro greifen wird. 2024 wird er ab einem zu versteuernden Einkommen von 66 761 Euro beginnen. Die Tarifeckwerte zur sogenannten „Reichensteuer“ werden dagegen unverändert beibehalten.

Soli-Zuschlag und die große Kalte Progression-Tabelle

Zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen durch den Solidaritätszuschlag wird die Steuerfreigrenze für die Jahre 2023 und 2024 angehoben. Die Ergänzungsabgabe wird nicht mehr erhoben, wenn die fällige Lohn- und Einkommensteuer unter 17 543 Euro für Alleinstehende und 35 086 Euro für Zusammenveranlagte liegt. 

Kalte Progression

Dieser Artikel erschien zuerst in Euro 01/2023. Hier erhalten Sie einen Einblick ins Heft.

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