Die Beitragsexplosion bei den Gesetzlichen Krankenkassen geht weiter. Sechs Anbieter haben zum 1. Juli die zweite Erhöhung ihres Zusatzbeitrages in diesem Jahr beantragt. Was gesetzlich Versicherte jetzt beachten sollten Von Gregor Dolak und Stefan Rullkötter
Diese sechs Krankenkassen erhöhen zum 1. Juli 2025
.Auf Anfrage von Börse Online bestätigte die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Soziale Sicherung, den ungewöhnlichen Vorgang. Welche Kassen erhöhen wollen, veröffentlicht sie aber zunächst nicht. Begründung: Es handele es sich sich um ein „schwebendes Verfahren“ . Bekannt ist inzwischen: Die BKK BMW hat auf Ihrer Internetseite eine Erhöhung des Zusatzbeitrags von 2,9 auf 3,9 Prozent angekündigt. Die BKK Technoform wird voraussichtlich von 2,49 auf 3,49 Prozent und die BKK Securvita von 3,2 auf 3,9 Prozent erhöhen. Bei der BKK PwC soll der Zusatzbeitrag von 2.08 auf 2,4 Prozent steigen und bei der Merck BKK wird von 3,2 auf 3,97 Prozent erhöht. Und schließlich kündigte die BKK Karl Mayer an, den Zusatzbetrag ab 1. Juli auf 3,39 Prozent zu erhöhen.
Mehrfache Anhebung des Zusatzbeitrags
Im Mai hatte bereits die derzeit günstigste Kasse BKK firmus für große Aufregung erzeugt, als sie unterjährig zum zweiten Mal erhöhte. Über ihr Portal teilte die BKK Firmus am 23. April 2025 mit, dass ihr Zusatzbeitrag zum 1. Mai 2025 von 1,84 auf 2,18 Prozent steigt.
Die aktuell günstigsten Krankenkassen
Trotz dieser massiven Erhöhung – bezogen auf den bisherigen Zusatzbeitragssatz eine Steigerung um 18,4 Prozent - bleibt die BKK Firmus weiterhin die günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse. Der Vorsprung auf die Konkurrenz ist jedoch stark geschmolzen: Wettbewerber HKK rangiert mit einem Zusatzbeitragssatz von aktuell 2,19 Prozent nur noch minimal hinter der BKK Firmus. Ebenfalls noch unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag liegen aktuell die bundesweit geöffneten Anbieter Audi BKK (2,4 Prozent),Techniker Krankenkasse und WMF BKK (jeweils 2,45 Prozent).
Der Hintergrund
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt ein allgemeiner Beitragssatz, der 2025 bei 14,6 Prozent liegt. Er wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Obendrauf wird ein Zusatzbeitrag erhoben. Dieser wird als Prozentsatz vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet und lag nach Erhebungen des Bundesgesundheitsministeriums Anfang 2025 bei durchschnittlich 2,5 Prozent. Durch die unterjährigen Erhöhungen ist der Durchschnittssatz für Zusatzbeiträge mittlerweile auf 2,9 Prozent gestiegen. Insgesamt 82 Krankenkasse hatten bereits zum 1. Januar 2025 ihre Zusatzbeitragssätze angehoben.
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