Die „Aktivrente“ ist von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Wer über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeitet, soll ab 2026 einen Steuerfreibetrag von 24000 Euro pro Jahr erhalten. Dieser Clou ist bisher wenig beachtet

Das Konzept der Aktivrente

Das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser nutzen und ihren Erfahrungsschatz länger in den Betrieben halten. Die „Aktivrente“ soll ab 2026 finanzielle Anreize für Berufs­tätige setzen, nach Erreichen des regulären Renteneintrittsalters (Frauen ab 65 Jahre, Männer 67 Jahre) flexibel weiterzuarbeiten. Das zentrale Element dieser Neuregelung ist ein großzügiger Freibetrag bei der Einkommensteuer: Rentner sollen künftig bis zu 2.000 Euro pro Monat (24.000 Euro im Jahr) steuerfrei hinzuverdienen können.

Die Steuerbefreiung kann direkt berücksichtigt werden, nicht erst über die Steuererklärung. Dabei wird es auch keine Besteuerung durch die Hintertür geben: Die Auszahlung soll nicht den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen erhöhen („Progressionsvorbehalt“).

Die Kosten der Aktivrente

Bis zu 168.000 Beschäftigte könnten geschätzt die Neuregelung ab 2026 in Anspruch nehmen. Durch die Steuerbefreiung kalkuliert die Bundesregierung mit jährlichen Mindereinnahmen von 890 Millionen Euro, die sich Bund, Länder und Gemeinden teilen.

Die weiteren Schritte

Im Gesetzgebungsverfahren – der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf muss von Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden – wird sich zeigen, ob Bürger, die bereits Rente beziehen und einen Nebenjob haben, in die Aktivrente einbezogen werden. Anders sieht es für Aktivrentner in puncto Sozialversicherungen aus: Wer weiterarbeitet, zahlt auch die regulären Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiter. Auf ­Arbeitgeberseite fallen zudem die regulären Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge an, während diese auf Arbeitnehmerseite beim neu geregelten Zusatzeinkommen im Alter entfallen sollen.

Der Clou

Bisher wenig beachtet: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze zunächst auf den Rentenbezug verzichtet, für den soll die Aktivrente eine weitere attraktive Option bieten: Setzen Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze ihre Arbeit fort und zahlen weiterhin Rentenbeiträge, winkt ein Extrabonus. Ihr gesetzlicher Rentenanspruch soll sich in dieser Kon­stellation pro Arbeitsmonat um 0,5 Prozent(sechs Prozent pro Jahr) erhöhen. Aktivrentner können so nicht nur ­monatlich 2.000 Euro steuerfrei erhalten, sondern auch ihre spätere Rentenzahlung deutlich steigern. 

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