In welchen Fällen Daten schon nach sechs Monaten gelöscht werden. Leser fragen - die Redaktion antwortet Von Stefan Rullkötter


Frage: Nach einer Privatinsolvenz sollen Verbraucher wieder durchstarten können, auch wenn nicht alle offenen Forderungen beglichen sind. Bei großen Auskunfteien wie der Schufa bleiben ihre Daten bisher aber für drei weitere Jahre gespeichert. Kommt jetzt Bewegung in die umstrittene Praxis?

Börse Online:  Wegen laufender Gerichtsverfahren hatte die Schufa schon vor längerer Zeit angekündigt, die Speicherfrist ihrer Einträge von drei Jahren auf sechs Monate zu verkürzen. Das Vorhaben wurde inzwischen in die Tat umgesetzt: Deutschlands größte Auskunftei hat nach eigenen Angaben Ende April Einträge von rund 250.000 Bürgern gelöscht, die ein Privatinsolvenzverfahren abgeschlossen haben. 

„Für die meisten dieser Verbraucher verbessert sich die Bonität durch die Verkürzung der Speicherdauer“, sagt Schufa-Vorstandmitglied Ole Schröder. Eine gute Bonität kann etwa Bedingung für Mietverträge sein. Lediglich neue Schulden, die nicht durch die Restschuldbefreiung im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens erlassen worden seien, würden künftig noch länger als sechs Monate gespeichert.

Mit der Frage der Speicherdauer beschäftigen sich derzeit der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) in Musterprozessen. Das seit 2018 geltende EU-Datenschutzrecht sieht vor, dass Informationen zu Privatinsolvenzen zeitnah nach Abschluss zu löschen sind. Der BGH möchte vor einer Entscheidung das Urteil des EuGH abwarten. Im März hatte sich der zuständige Generalanwalt des EuGH in zwei Schufa-Fällen aus Deutschland kritisch zu der bisherigen Praxis geäußert: Die Restschuldbefreiung solle es den Betroffenen ermöglichen, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen, durch die lange Speicherung werde das jedoch vereitelt. Oft schließen sich EuGH-Richter der Einschätzung des Generalanwalts an, aber nicht in jedem Fall.

Hintergrund: Die Schufa sammelt und speichert Informationen über die Kreditwürdigkeit von Personen und Unternehmen. Aus diesen Daten berechnet Deutschlands größte Auskunftei ein Score, der deren Bonität widerspiegelt und von Banken oder Unternehmen zur Risikobewertung genutzt wird. Drei Negativ-Einträge bei der Schufa  können beispielsweise Folgen bei einem geplanten Einkauf auf Rechnung haben:  Stattdessen verlangen Händler, die mit dem Schufa-Score arbeiten,  von Kunden in diesen Fällen Vorkasse.

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