Die Preise für Eigentumswohnungen und Häuser könnten 2023 sinken. Aber nicht überall und in jedem Segment. Was bei Immobilienanlagen jetzt wichtig wird. Von Stefan Rullkötter

Am Immobilienmarkt mehren sich die Anzeichen für eine Trendwende. Die Preise für Wohnimmobilien könnten bald auf breiter Front sinken. Der Verband deutscher Pfandbriefbanken hat ermittelt, dass sie im dritten Quartal im Vergleich zum Vorquartal bereits um 0,7 Prozent leicht gesunken sind. Das erscheint relativ wenig, war aber der erste Preisrückgang seit zwölf Jahren.

Ein weiterer Indikator für diesen Trend ist die derzeitige große Kluft zwischen gezahlten Kaufpreisen und Mieten. Nach einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sind die Preise für Eigenheime und Eigentumswohnungen in 97 untersuchten Städte im vergangenen Jahr um durchschnittlich elf Prozent gestiegen, während sich die gezahlten Mieten parallel nur um vier Prozent erhöhten.

Dennoch dürfte der Immobilienmarkt in Deutschland vergleichsweise stabil bleiben. Der anhaltend hohen Nachfrage vor allem in Metropolen steht ein weiter geringes Angebot gegenüber. In Großstädten wie Berlin, Düsseldorf und Köln ist die Zahl der fertiggestellten Wohnungen zuletzt gesunken. Das gehobene und das Luxussegment ist zudem weniger abhängig von der Höhe der Bauzinsen, da oft Eigenkapital genutzt wird.

Grundsteuererklärung

Die Abgabefrist wurde verlängert und läuft noch bis zum 31. Januar 2023

Damit Finanzämter die Grundsteuer neu berechnen können, müssen rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde um drei Monate bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Die komplizierte und von vielen Seiten kritisierte Prozedur der Datenabgabe wollen Musterkläger wie der Bund der Steuerzahler abändern oder stoppen.

Wer bereits abgegeben, einen Grundsteuerwertbescheid erhalten und dabei Fehler entdeckt hat, kann innerhalb der einmonatigen Frist Einspruch einlegen. Erfolgt dieser Rechtsbehelf nur vorsorglich, muss er zunächst nicht begründet werden.

Und hier gibt es die 10 besten Tipps zur Grundsteuererklärung von uns.

Höhere Abschreibungen bei Immobilien

Ab 2023 gibt es neue steuerliche Anreize für den Neubau von Mietwohnungen

Für neu fertiggestellte Wohngebäude erhöht sich der lineare Abschreibungssatz von zwei auf drei Prozent. Damit würden künftig alle Gebäude grundsätzlich über einen Zeitraum von 33 Jahren abgeschrieben, obwohl sie regelmäßig mehr als 50 Jahre genutzt werden.

Für Sonderabschreibung auf Wohnungen, die im Zeitraum von 2022 bis 2026 fertiggestellt werden, gelten künftig bestimmte Effizienzvorgaben nach dem Kriterium „Effizienzgebäude – Stufe 40“. Zudem werden hier die einzuhaltende Baukostenobergrenze und die maximal förderfähige Bemessungsgrundlage verändert.

Bewertung von Grundstücken

Ab 2023 sollen die steuerlich relevanten Grundstückswerte den realen Marktpreisen entsprechen. Das hat Folgen für Immobilienerbschaften und Schenkungen

Der Gesetzgeber möchte die Bewertungsverfahren für bebaute Grundstücke an die geänderte „Immobilienwertermittlungsverordnung“ an- passen. Damit sollen die steuerlich relevanten Grundstückswerte ab dem kommenden Jahr möglichst den tatsächlichen, am Markt gehandelten Verkehrswerten entsprechen. Von der steuerlichen Neueinordnung wären potenziell zwei Drittel aller Immobilien hierzulande betroffen, die dadurch in den Augen des Fiskus durchschnittlich um 20 bis 30 Prozent steigen könnten. Dadurch soll primär erreicht werden, dass die gesetzlichen Bewertungsverfahren auch bei der Festsetzung von Erbschaft- und Schenkungsteuer Anwendung finden.

Hier gibt es weitere wichtige Tipps von uns zu Schenkungen.

Vor allem in Metropolregionen könnten dadurch die fiskalisch relevanten Grundbesitzwerte steigen. Nach derzeitigem Stand werden die Erb-schaft- und Schenkungsteuerfreibeträge für Begünstigte nicht parallel erhöht. Ob deshalb Immobilienübertragungen auf die nächste Generation, vor allem bei Unternehmensnachfolgen, noch eilig vor dem Jahresende vollzogen werden sollten, ist im Einzelfall sorgfältig abzuwägen. 

Dieser Text erschien zuerst in Euro 01/2023. Hier erhalten Sie einen Einblick ins Heft.