Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Bundestag am 4. Dezember zahlreiche rechtliche Anpassungen beschlossen, die der Bundesrat am 19. Dezember noch absegnen muss. Eine überraschende Neuerung wird bei vielen Bürgern Mehrarbeit für den Fiskus verursachen.

Die wichtigsten Änderungen für Bürger im Überblick

- Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) wird ab dem 1. Januar 2026 auf 38 Cent pro Kilometer erhöht und gilt erstmals ab dem ersten Kilometer (bisher 30 Cent bis 20 km, 38 Cent ab 21 km). Dies führt gerade für Berufspendler schon ab einer kurzen Strecke zu einer spürbaren steuerlichen Entlastung. Erfahrungsgemäß machen jedes Jahr rund 35 Millionen Bürger die Pauschale geltend.

Die Mobilitätsprämie, die Geringverdiener mit hohen Arbeitswegkosten unterstützt, wird dauerhaft eingeführt und ist für rund 250.000 Menschen in Deutschland von Bedeutung.

- Die Übungsleiterpauschale wird 2026 von 3.000 Euro auf 3.300 Euro erhöht, die Ehrenamtspauschale steigt von 840 Euro auf 960 Euro.

- Der Grundfreibetrag ("steuerfreies Existenzminimum") steigt 2026 auf 12.348 Euro für Alleinstehende und auf 24.696 Euro für zusammenveranlagte Partner.

-  Kindergeld (steigt auf 259 Euro pro Kind und Monat) und Kinderfreibetrag (steigt auf 9756 Euro p.a.) werden im Rahmen eines Inflationsausgleichs leicht angehoben.

- Die steuerlich abziehbaren Höchstbeträge für Parteispenden werden verdoppelt. Parteispenden sind bisher zu je 50 Prozent direkt als Sonderausgaben bis zur Höhe von 1650 Euro pro Jahr abziehbar.

- Für die Gastronomie wird die Umsatzsteuer auf Speisen dauerhaft von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Ob diese Erleichterung an die Kunden weitergegeben wird, entscheiden die Gastronomen selbst.

Die überraschende Neuerung:

- Gewerkschaftsbeiträge werden zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag (weiterhin 1230 Euro im Jahr 2026) in voller Höhe absetzbar. 

Wer diesen Steuervorteil nutzen und seinen Mitgliedsbeitrag absetzen will, aber bisher keine Steuererklärung abgibt (weil die Werbungskosten niedriger sind als die Pauschale), muss ab dem kommenden Veranlagungsjahr zwingend eine Deklaration einreichen. "Bis zu einer Million Arbeitnehmer könnten so, nur wegen der gesonderten Berücksichtigung der Gewerkschaftsbeiträge, zusätzlich eine Steuererklärung abgeben – eine Mehrbelastung für Steuerberater und Finanzbehörden", moniert Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, auf Linkedin.


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