Hierzulande gib es mehr als 20 börsennotierte Firmen, die dieses Jahr ihre Dividenden ganz oder teilweise steuerfrei „aus der Substanz“ ausbezahlen. Das erste Unternehmen im Mai ist ein Nutzfahrzeugsysteme-Hersteller aus dem hessischen Neu-Isenburg.

Details zur geplanten Dividendenzahlung:

Auf der Hauptversammlung des Jost Werke SE  soll am 8. Mai 2025  für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von 1,50 Euro je Aktie beschlossen werden. Der Ex-Tag ist am 9. Mai, der Zahltag am 13.Mai. Dividendenberechtigt sind Anleger, die den Titel bis zur HV im Depot haben. Die aktuelle Dividendenrendite liegt bei rund drei Prozent.

Der rechtliche Hintergrund:

Vollständige Steuerfreiheit der Ausschüttung bedeutet: Die Dividende wird ohne Abzug von Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ausbezahlt. Basis für diese rechtliche Gestaltung sind bilanzrechtliche Umstrukturierungen in der Vergangenheit. Das Einlagekonto hat steuerlich die Funktion, dass die von den Anteilseignern geleisteten Gesellschaftereinlagen von den durch die Gesellschaft selbst erwirtschafteten Gewinnen getrennt werden. Aktionäre bekommen so  die Ausschüttung „brutto für netto“ auf ihr Depot-Verrechnungskonto überwiesen, ohne dass der Sparpauschbetrag (1000 Euro Singles, 2000 Euro zusammenveranlagte Partner) belastet wird.  

Dauerhafte Steuerfreiheit:

Langfristig profitieren bei Ausschüttungen von Einlagekonten nur Anleger, die entsprechende Dividendenpapiere bereits vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gekauft haben: Sie kassieren bei späteren Verkäufen Kursgewinne ohne Abzug steuerfrei. Der Börsengang der Jost Werke erfolgte im Jahr 2017.

Steuerstundungs-Effekt:

Alle Aktionäre, die später, also seit 2009, eingestiegen sind, erzielen bei Dividendenzahlungen vom Einlagekonto zumindest einen „Steuerstundungs“-Effekt: Beim Verkauf werden die steuerfreien Ausschüttungen vom Kaufkurs abgezogen, die Differenz zwischen reduziertem Einstandspreis und Verkaufskurs ist dann kapitalertragsteuerpflichtig.

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