Bis zum Stichtag 31. Januar 2024  müssen Handelsplattformen Transaktionsdaten ihrer Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Wer betroffen ist


Der Hintergrund:

Der private Handel mit neuen und gebrauchten Waren im Internet hat in de kalten Jahreszeit Hochkonjunktur. „Wer auf Portalen wie Ebay Kleinanzeigen, Amazon Marketplace, Etsy und Vinted verkauft, muss bald mit ost vom Finanzamt rechnen“, warnt Maike Backhaus, Steuerexpertin bei Wolters Kluwer. So  soll sichergestellt werden , dass die bestehenden Steuergesetze beachtet werden und gewerbliche Anbieter ihren Deklarationspflichten  nachkommen. Denn manche  Verkäufer  und Dienstleister geben sich auf Kleinanzeigenportalen  als private Anbieter aus, sind aber rechtlich als  gewerblich einzustufen. 

Die rechtlichen Grundlagen:

Seit 2023 regelt das „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“, dass Online-Marktplätze auch private Deals und Verkäufernamen an die Finanzbehörden melden müssen. Neben persönlichen Daten muss auch das Anbieten von Dienstleistungen übermittelt werden. „Das betrifft beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen und Wohnmobilen, aber auch Transportdienstleistungen, Handwerkerleistungen, Putzservice und Unterricht“, erklärt Backhaus. „Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie DAC 7 in deutsches Recht um, die den Informationsaustausch der Finanzbehörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbessern soll. " 

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Das Procedere:

Die entsprechenden Meldungen erfolgen immer für das abgelaufene Kalenderjahr. Die Plattformen müssen Daten für 2023 bis spätestens 31. Januar des neuen Jahres an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Dadurch werden zwar keine neuen Abgaben eingeführt. Die Neuregelung soll aber sicherstellen, dass die bestehenden Steuergesetze beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet beachtet werden — und die Anbieter ihren Deklarationspflichten tatsächlich nachkommen.

Die Folgen:

Derzeit geben sich viele Online-Verkäufer und -Dienstleister als private Anbieter aus, sind aber steuerrechtlich als gewerblich einzustufen. Die Finanzverwaltung kann dies nun durch die erweiterten Melde- und Transparenzpflichten leichter verifizieren.

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