Die Zeit läuft: Bis 31. Juli muss die Einkommensteuererklärung 2024 abgegeben werden. Was es mit der neuen Identifikationsnummer auf sich hat –  Antworten auf fünf wichtige Fragen

Was ist dieses Jahr anders in den Steuerformularen?

In den Vordrucken Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit), Anlage L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) sowie der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) wird erstmals die Angabe einer Wirtschafts-Identifikationsnummer verlangt.  

Wie wird die Identifikationsnummer vergeben?

Die „Wirtschafts- ID“ wird seit November 2024 stufenweise vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an alle wirtschaftlich Tätigen in Deutschland vergeben. Eine Antragstellung durch Steuerpflichtige  ist nicht notwendig – und auch nicht möglich.

Wie lange kann die Steuererklärung noch ohne Wirtschafts-ID abgegeben werden?

Wer bislang noch keine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten hat, kann seine Steuererklärung für 2024 dennoch rechtswirksam mit der bisherigen Steuernummer abgeben. Die Angabe der Wirtschafts-ID in den Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe, voraussichtlich Ende 2026, nur optional.  


Wie lässt sich die Zuteilung der Wirtschaft-ID beschleunigen?

Wer als Berufstätiger die Wirtschafts-ID möglichst schnell erhalten möchte, kann in seinem Elster-Benutzerkonto unter „Formulare und Leistungen“ die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe erteilen. Dann wird die neue Identifikationsnummer elektronisch zur Verfügung gestellt, sobald sie zugeteilt ist. Ohne die Einwilligung kann die Übermittlung länger dauern. 

Verlangt das Finanzamt im Zusammenhang mit der Wirtschafts-ID weitere Belege?

Die Vorlage von Belegen ist nur bei ausdrücklicher Anforderung des Finanzamts erforderlich. Die Steuererklärungen werden weitgehend automatisiert bearbeitet. Sachbearbeiter checken die Daten nur noch stichprobenartig persönlich. Zum Schummeln sollte das nicht animieren: Bei Abweichungen der Angaben von Erfahrungswerten filtert eine spezielle Software der Finanzverwaltung Deklarationen zur Einzelprüfung heraus.

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