Die jährliche Pflichtaufgabe für den Fiskus steht an. Bei der Erstellung oder Delegation der Einkommensteuererklärung 2025 sind für Steuerpflichtige diese Änderungen zu beachten.

Abgabefristen

Die während der Corona-Pandemie verlängerten Abgabefristen sind nach schrittweisen Verkürzungen in den Vorjahren nun wieder vollständig auf die alten Termine zurückgeführt. Wer seine Einkommensteuererklärung für 2025 selbst ausfüllt und zur Abgabe verpflichtet ist, muss sie bis Freitag, 31. Juli 2026, an das zuständige Finanzamt übermitteln. 

Wird ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein mit der Pflichtaufgabe für den Fiskus beauftragt, sind die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2025 re­gulär bis 28. Februar 2027 einzureichen.Damit endet diese Abgabefrist im Vergleich zum Vorjahr zwei Monate früher. Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, verschiebt sich die Frist auf den 1. März 2027. 


Korrektur von Datenfehlern

Finanz­ämter dürfen Fehler in Steuerbescheiden für das Veranlagungsjahr 2025 nachträglich und automatisiert auf Basis der ihnen elektronisch übermittelten Daten korrigieren – unabhängig davon, ob Steuerpflichtige selbst einen Änderungsantrag stellen.


Unterhaltszahlungen

In der Einkommensteuererklärung werden von Finanzämtern keine Barzahlungen von Unterhaltsleistungen mehr als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Nur Überweisungen (mit Buchungsbestätigung oder Kontoauszug) werden als Nachweis akzeptiert. 

Die im Jahressteuergesetz 2024 festgeschriebene Neuregelung gilt für Geldzuwendungen an bedürftige Angehörige, in der Regel Eltern, Kinder und Enkel im Alter von mehr als 25 Jahren. Ob die Empfänger ihren Wohnsitz im Inland oder Ausland haben, ist nicht von Bedeutung.

Digitaler Steuerbescheid

Bereits ab diesem Jahr sollte der Vorrang von Steuerbescheiden auf Papier eigentlich aufgehoben werden. Die Bereitstellung der Bescheide erfolgt schrittweise standardmäßig in digitaler Form, insbesondere wenn die Erklärung elektronisch über das amtliche Elster-Portal oder mithilfe kommerzieller Steuersoftware übermittelt wurde. 

Der verpflichtende Vorrang für digitale Steuerbescheide ist aber auf 2027 verschoben, sodaß 2026 als Übergangsjahr gilt: Finanzämter können Bescheide digital bereitstellen, ohne dass eine Einwilligung dafür vorliegt, müssen dies aber noch nicht flächendeckend umsetzen. Bescheide in Papierform sollen Empfänger nur noch auf ausdrücklichen Wunsch erhalten. 

Wer weiterhin Papierbescheide bevorzugt, kann formlos widersprechen – wahlweise einmalig oder dauerhaft direkt über das Elster-Nutzerkonto oder bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

Steuerklärung "auf einen Klick"

Ab Juli 2026 soll über die amtliche App MeinELSTER eine "One-Click-Funktion" für zunächst 11,5 Millionen Bürger eingeführt werden. Angesprochen sind vor allem Berufseinsteiger, alleinveranlagte Arbeitnehmer und Rentner. 

Diese Zielgruppen können Sie sich vorab im Elster-Portal für den neuen Dienst registrieren und werden zu dessen Start im Sommer nochmals benachrichtigt.

Haben Sie schon Ihre Steuererklärung für 2025 gemacht?

Falls nicht, dann sollten Sie sich diesmal von einem richtig guten Steuerprogramm helfen lassen. Die besten Online-Steuerprogramme finden Sie im Steuersoftware-Vergleich von BÖRSE ONLINE

Lesen sie auch:

Warnung an Sparkassen-Kunden: Hier drohen jetzt Vermögensverluste