Der Bundesfinanzhof (BFH) wird bald in drei Verfahren zur Grundsteuer „Bundesmodell“ mündlich verhandeln. Diese Punkte sind für Millionen Immobilieneigentümer und Mieter jetzt zu beachten
Der Hintergrund:
Seit 2025 ist Deutschland 35 Jahre nach der Wiedervereinigung in puncto Grundsteuer erneut geteilte Republik : Bewertungsvorschriften des neuen Bundesmodells gelten für Grundstücke in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg- Vorpommern. Sachsen und Saarland haben ein modifiziertes Bundesmodell umgesetzt. Für einen davon abweichenden Sonderweg hat sich Baden-Württemberg entschieden. Im „Ländle“ wird nur der Grund und Boden des Grundbesitzes bewertet, nicht aber die aufstehenden Gebäude. Ein „vereinfachtes“ Grundsteuer-Bewertungsmodell wird dagegen künftig in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen praktiziert.
Klagen gegen die neue Grundsteuer:
Zunächst war es im Rahmen des Bundesmodells der neuen Grundsteuer nicht vorgesehen, einen Nachweis über einen niedrigeren gemeinen Wert zu erbringen. Dies hatte bei vielen Immobilieneigentümern zu Unmut geführt, da die im Bundesmodell vorgesehene Typisierungen und Pauschalierungen sowie die von Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte vermehrt in die Kritik geraten waren.
Der Gesetzgeber reagierte darauf kurz vor dem vergangenen Jahresende mit einer Nachbesserung im Jahressteuergesetz 2024: Bei der Grundsteuer können Steuerpflichtige einen niedrigeren Wert für ihr Grundstück ansetzen, wenn sie mit einem Gutachten nachweisen, dass dieser mindestens 40 Prozent unter dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuerwert liegt.
Betroffene Immobilienbesitzer haben dennoch gerichtliche Schritte gegen die Grundsteuer-Reform (Bundesmodell) eingeleitet. Nach erstinstanzlichen Urteilen wird der BFH erstmals darüber in drei Verfahren entscheiden.
Der Gerichts-Termine:
Die mündlichen Verhandlungen am Mittwoch, den 12. November 2025 finden wie folgt statt:
• 9:30 Uhr: mündliche Verhandlung in der Rechtssache II R 25/24
• 10:30 Uhr: mündliche Verhandlung in der Rechtssache II R 31/24
• 11:30 Uhr: mündliche Verhandlung in der Rechtssache II R 3/25
So geht es danach weiter:
Abschließende Entscheidungen werden am 12. November 2025 noch nicht verkündet. Der BFH wird am Donnerstag, den 13. November 2025, 10 Uhr im Rahmen einer Pressemitteilung informieren, wann die Entscheidungen verkündet werden. Rechtsexperten erwarten, dass der Bundesfinanzhof in diesen Hauptsacheverfahren die Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorlegen wird.
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