Mit dem frischen Kapital investieren Anleger in die Weiterentwicklung eines Fördergebiets im Golf von Alaska, der 337 Quadratkilometer großen "Kitchen Lights Unit". Als Gläubiger der Deutschen Oel & Gas AG (DOGAG) sollen sie jährlich zwölf Prozent Zinsen erhalten. Die Mehrheit an den Mineralgewinnungs- oder Pachtrechten besitzt die DOGAG. Das Explorationsunternehmen hat die zur Erdgas- und Erdölförderung erforderliche Förderplattform sowie Pipelines schon errichtet. Erste Erlöse werden Ende 2014 erwartet. Noch hängen Anleger aber am Subventionstropf. Denn seit einer gesetzlichen Regelung von 2010 erstattet Alaska bis zu 65 Prozent der Bohr- und bis zu 45 Prozent der Infrastrukturkosten. "Bislang hat die DOGAG Zahlungen von rund 137 Millionen US-Dollar erhalten", bestätigt Matthias Moosmann, Geschäftsführer der ECI Beteiligungsgesellschaft, und ergänzt: "Die geplanten Fördererlöse reichen unabhängig von den staatlichen Sub- ventionen aus, um die Nettoeinlagen zurückzuführen." Doch Vorsicht: Forderungen der Anleger werden aufgrund einer "qualifizierten Nachrangklausel" (weitere Infos auf Seite 76) nicht bedient, wenn die Rückzahlung ein Insolvenzgrund wäre. Da die Sicherheiten ebenfalls nachrangig sind, kann der Totalverlust drohen.

MHS