Strittig war insbesondere die Aufteilung der Summe auf Zuschüsse bzw. Kredite. Ursprünglich sollten 500 Mrd. Euro als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausgezahlt werden und 250 Mrd. Euro als Kredite vergeben werden. Die Aufteilung hat sich nunmehr in 390 Mrd. Euro Zuschüsse und 360 Mrd. Euro Kredite verändert, nachdem die "Sparsamen 4" (Niederlande. Österreich, Dänemark und Schweden) auf einer Reduzierung der Zuschuss-Summe bestanden hatten. Auch gibt es Auflagen für die Verwendung der Hilfszahlungen, die sich nach den wirtschaftspolitischen Empfehlungen der EU-Kommission richten sollen.

Neu ist, dass die EU die Möglichkeit hat, sich über eine eigene Kreditaufnahme am Kapitalmarkt zu refinanzieren. Der Schuldendienst für die neuen EU-Bonds wird dann über den EU-Haushalt abgewickelt, der zukünftig auch eigene Steuereinnahmen haben soll: Ab 2021 soll eine Steuer auf Einwegplastik eingeführt werden, und ab 2023 sollen eine Digitalsteuer und eine CO2-Grenzsteuer hinzukommen. Mit der Grenzsteuer sollen Importe aus Staaten belastet werden, die weniger strengen Klimaschutzvorgaben als die EU haben. Dies soll gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen garantieren, zumal die EU zugleich eine Steigerung der CO2-Verschmutzungspreise plant. Eine Finanztransaktionssteuer ist ja ohnehin schon länger in Planung.

Die EU wird mit den Brüsseler Beschlüssen erstmals zu einem eigenständigen Akteur in der Fiskalpolitik. Diese Veränderung war überfällig, und nicht zuletzt die EZB wird erleichtert sein, dass sie in der Krisenbekämpfung nun mehr Unterstützung aus Brüssel erwarten darf. Natürlich ist das auch ein Schritt in Richtung Transferunion, allerdings wohl ein unvermeidbarer. Es ist aber wichtig, dass die Kriterien für die Mittelverwendung nicht nur auf dem Papier stehen. Die EU insgesamt muss wettbewerbsfähiger, moderner und innovativer werden. Das Aufbauprogramm kann ein wichtiger Schritt in diese Richtung sein.

Stefan Bielmeier ist Chefvolkswirt der DZ-Bank.