von Hartmut Knüppel, Vorstand des Deutschen Derivate Verbands

Stellen Sie sich einmal vor: Sie machen mit Ihrem Wertpapier einen Gewinn von 100 Prozent und versteuern diesen Gewinn vollständig. Ein anderes Mal machen Sie einen Verlust von 99 Prozent und können diesen Verlust steuerlich absetzen, sprich gegen entsprechende Gewinne gegenrechnen. Und dann machen Sie mit einer Wertpapieranlage einen Verlust von 100 Prozent, und der Fiskus erklärt Ihnen, dass er diesen Verlust steuerlich nicht berücksichtigen wolle und Sie diesen Verlust selber tragen müssen. Irre? Ja, aber Realität in Deutschland.

Da von dieser absurden Regelung auch deutsche Zertifikate betroffen sind, wenn risikobereite Anleger mit Hebel- und Knockout- Produkten einen Totalverlust erleiden, ist der Deutsche Derivate Verband (DDV) schon mehrfach beim Bundesfinanzministerium (BMF) vorstellig geworden. Doch das BMF bleibt stur und versucht, mit aberwitzigen Begründungen an einer Position festzuhalten, die jedem normal denkenden Menschen, der ein bisschen Sinn für Gerechtigkeit hat, wie Hohn vorkommen muss. Bisher kamen viele Banken den Kunden, denen ein Totalverlust ihrer Investition drohte, entgegen, indem sie beispielsweise auf Transaktionskosten verzichteten und damit eine steuerliche Berücksichtigung des Verlustes ermöglichten. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium auch diese pragmatische Lösung infrage gestellt.

So heißt es in einem Rundschreiben des BMF vom 09.12.2014: "Eine Veräußerung liegt nicht vor, wenn der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt. Wird die Höhe der in Rechnung gestellten Transaktionskosten nach Vereinbarung mit dem depotführenden Institut dergestalt begrenzt, dass sich die Transaktionskosten aus dem Veräußerungserlös unter Berücksichtigung eines Abzugsbetrages errechnen, wird zudem ein Veräußerungsverlust nicht berücksichtigt."

Es geht hier offensichtlich nicht um eine sinnvolle, in sich stimmige Besteuerung, sondern nur darum, möglichst viel Steuern einzunehmen. Einige Anleger haben sich das nicht gefallen lassen und den Klageweg bestritten. In aller Regel mit Erfolg. Doch auch das lässt das BMF unbeeindruckt. Das Verhalten des Fiskus hat zudem eine politische Dimension. Die Bundesregierung und auch das BMF, die sich öffentlich für die Förderung des Wertpapiersparens in Deutschland stark machen, liefern mit diesem Verhalten Sargnägel für die deutsche Wertpapierkultur.

Mit Blick auf die private und betriebliche Vermögensbildung und eine tragfähige Altersvorsorge spielt das Wertpapiersparen -sei es mit Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikaten oder Pfandbriefen - aber eine zentrale Rolle. Bei seinen Investitionen achtet der Anleger auch auf die Besteuerung. Wenn er etwas größere Risiken eingeht, muss er sicher sein, dass er nicht am Ende auf seinen Verlusten sitzen bleibt, während er seine Gewinne voll versteuert.

Wenn die Finanzverwaltung an ihrer jetzigen Position festhält, können die Privatanleger nur noch auf den Bundesfinanzhof (BFH) setzen. Er hat sich inzwischen auch in seinen neuesten Urteilen so positioniert, dass ein Urteil im Sinne der Anleger zu erwarten ist. So hat der BFH in einem Urteil vom 26.9.2012, IX R 50/09, seine frühere Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass Verluste aus dem Verfall einer Option steuerlich zu berücksichtigen sind. Das Gebot der Gleichbehandlung des Gleichartigen (Art. 3 Abs. 1 GG) gebiete es nicht nur, eine positive Differenz als Gewinn im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG zu erfassen, sondern auch eine negative Differenz. Die Vorschrift, zu der das Urteil erging, ist ohne Inhaltsänderung heute in § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG zu finden. Am einfachsten wäre es jetzt, wenn Abgeordnete der Regierungskoalition dieses Thema aufgreifen und als Legislative dafür sorgen, dass die Exekutive ihre irrwitzige Position aufgibt. Für den Bürger machen sich Fairness und Gerechtigkeit an konkreten Dingen des Alltags fest. Hier sollten die politisch Verantwortlichen ihren Worten einfach Taten folgen lassen.

Hartmut Knüppel

Der promovierte Wirtschaftsingenieur war Mitbegründer der Jugendorganisation "Junge Liberale" und persönlicher Referent von Hans-Dietrich Genscher. Viele Jahre arbeitete er als Geschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken. Später war er für die Dresdner Bank tätig, zuletzt als Leiter Public Affairs in Berlin. Seit 2008 ist Knüppel Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Derivate Verbands (DDV).