Netflix-Aktionäre müssen sich am Montag auf einen Kurssturz einstellen. Trotzdem besteht kein Anlass zur Sorge. Wir erklären, warum das so ist. 

Die Aktionäre des Streamingdienstes Netflix müssen heute Abend Ruhe bewahren. Nach Börsenschluss in den USA wird sich der Kurs zehnteln – das ist sicher. Hintergrund ist jedoch weder eine Gewinnwarnung noch ein anderes gravierendes Problem bei Netflix. Vielmehr vollzieht das an der Nasdaq gelistete Unternehmen einen Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 10: Wer heute zehn Aktien im Depot hat, wird am Montagmorgen 100 besitzen. Entsprechend verteilt sich der Gewinn je Aktie künftig auf die zehnfache Menge an Aktien. Deshalb fällt der Kurs optisch um 90 Prozent. Der Wert im Depot bleibt davon jedoch unberührt.

Netflix (WKN: 552484)

Achtung vor falsche Kurssignalen

Erfahrungsgemäß kommt es bei solchen Split-Ereignissen dennoch oft zu Irritationen. Selbst gesetzte Kurs-Alerts in Watchlists oder Musterdepots schlagen plötzlich Alarm, und andere, uninformierte Anleger wittern eine Kaufgelegenheit.

Günstigere Titel wirken atraktiver

Tatsächlich steigen die Aktienkurse der betreffenden Unternehmen im Umfeld eines Aktiensplits oft an. Denn die neuen, „günstigeren” Titel wirken insbesondere für Kleinanleger attraktiver als der bisherige hohe Einzelkurs. Donnerstagabend zum Börsenschluss kostete eine Netflix-Aktie 1 154 Dollar. Das sind umgerechnet 990 Euro. Bliebe der Kurs bis Montag gleich, wären es dann 99 Euro – das sieht doch aus wie ein Sonderangebot, oder? 

Bei Netflix ist es übrigens schon der zweite Aktiensplit in der Unternehmensgeschichte. Zuletzt wurde die Zahl der Aktien am 14. Juli 2015 im Verhältnis 1:7 geteilt.

BYD tappte beim letzten Split in eine Steuerfalle

Im Sommer 2025 hatte auch der chinesische Elektroauto- und Batteriehersteller BYD einen Aktiensplit im Verhältnis 3:1 vorgenommen. Dabei kam es jedoch zu Irritationen, da die Chinesen gleichzeitig Gratisaktien verteilten, die aus einbehaltenen Gewinnen geschaffen wurden. Diese hierzulande wenig eingesetzte Maßnahme sorgte dafür, dass einige Broker ihren Kunden dafür ärgerlicherweise Kapitalertragsteuer abzogen. Dies wurde später korrigiert. Anleger, die keine Korrekturbuchung auf ihren Bankauszügen finden, sollten den Split sicherheitshalber in ihrer nächsten Steuererklärung angeben. Weiteres Problem: Die BYD-Gratisaktien wurden zu einem Kaufkurs von Null ins Depot eingebucht. Damit wird später beim Verkauf der volle Erlös mit Abgeltungsteuer belegt.  (Mehr zum Steuer-Chaos und wie Anleger sich verhalten sollten, finden Sie in diesem Artikel)

Bei Netflix ist davon auszugehen, dass der Schritt geräuschloser abläuft. Es handelt es sich um einen ganz normalen Split; es ist nicht der erste in der Börsengeschichte des Streamingdienstes. Zuletzt wurde die Zahl der Aktien am 14. Juli 2015 im Verhältnis 1:7 geteilt.

Lesen Sie auch

BYD-Aktie minus 66 Prozent - das ist passiert
oder
Plötzlich Steuerärger nach BYD-Aktiensplit: Das sollten Anleger jetzt beachten

Netflix ist trotz Nasdaq-Listing kein Tech-Wert im eigentlichen Sinne. Wenn Sie lieber auf diesen Sektor setzen wollen, könnte sich ein Blick auf den Tech-Giganten Index von BÖRSE ONLINE lohnen.