DATENSCHÜTZER: FACEBOOK HÄLT SICH NICHT AN ZUSAGEN
Facebook habe nach dem Kauf von WhatsApp vor zwei Jahren zugesichert, dass die Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht würden, erklärte die Hamburger Behörde. Dass dies nicht geschehe, sei eine Irreführung der Nutzer und ein Verstoß gegen das deutsche Datenschutzrecht.
An Facebook ist deswegen nach Angaben Caspars eine sogenannte Verwaltungsanordnung ergangen. Sollte der Konzern ihr nicht folgen und weiter die Nutzerdaten von WhatsApp auswerten, könne ein Zwangsgeld erlassen werden. Umgekehrt habe Facebook die Möglichkeit, die Anordnung vor einem Verwaltungsgericht anzufechten. Caspar zeigte sich überzeugt, einen möglichen Prozess zu gewinnen: "Wir hätten eine derartige Anordnung nicht erlassen, wenn nicht unserer Auffassung nach eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen würden, dass ein Rechtsstreit zu unseren Gunsten ausgeht."
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte den Messaging-Dienst WhatsApp wegen der Weitergabe von Kundendaten an den Mutterkonzern Facebook bereits abgemahnt und eine Frist bis zum 21. September gesetzt. Da Facebook aber um mehr Zeit gebeten habe, sei die Frist bis zum 14. Oktober verlängert worden, sagte ein Verbandssprecher.
WhatsApp wird von vielen Mobilfunkkunden als Alternative zu SMS-Nachrichten genutzt. Um mehr Werbeumsätze zu erzielen, hatte im Facebook im Sommer erklärt, dass Telefonnummern von WhatsApp-Kunden künftig an den Mutterkonzern weitergegeben werden sollen.
rtr