Allerdings sei der Schadenersatz-Anteil bei der Strafe mit 75 Millionen Dollar zu hoch angesetzt worden, insbesondere angesichts "eines Fehlens von Beweisen für eine bewusste Vertuschung eines bekannten oder offensichtlichen Gesundheitsrisikos". Bayer hat mit dem Milliarden-Kauf des US-Konzerns Monsanto auch dessen glyphosathaltigen Verkaufsschlager Roundup übernommen.
Bayer nannte die Entscheidung in einer ersten Stellungnahme "einen Schritt in die richtige Richtung". Man werde jedoch erneut Berufung einlegen. Der Urteils- und Schadensersatzpreis "widerspreche sowohl dem Gewicht der umfangreichen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die die Sicherheit von Roundup unterstützen, als auch den Schlussfolgerungen führender Gesundheitsbehörden in den USA und auf der ganzen Welt, dass Glyphosat nicht krebserregend ist."
Chhabria hatte angekündigt, dass er den von einem Geschworenengericht festgelegten Schadenersatz verringern würde. Bayer war im März zum zweiten Mal zu Schadenersatz wegen des glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels Roundup des US-Konzerns Monsanto verurteilt worden, den die Leverkusener für 63 Milliarden Dollar übernommen hatten. Die Geschworenen befanden, dass das Unternehmen für die Krebserkrankung des Klägers Edwin Hardeman haften müsse. Bayer hat die Vorwürfe zurückgewiesen.
Hardeman hatte erklärt, er habe Roundup seit den 1980er Jahren auf seinem Grundstück verwendet. 2014 wurde bei ihm ein Non-Hodgkin-Lymphom diagnostiziert. Von dieser bösartigen Erkrankung des lymphatischen Systems ist er bis heute nicht genesen. Hardeman ist einer von mehr als 13.400 Klägern, die Bayer und Monsanto wegen Roundup verklagt haben.
Das Urteil sorgte an der Börse für einen Kursanstieg um 1,8 Prozent. Die Erleichterung werde aber schnell verfliegen, warnte ein Börsianer. Ohne Vergleiche bei den Tausenden noch ausstehenden Glyphosat-Verfahren sei eine nachhaltige Kurserholung der Bayer-Aktien nicht zu erwarten.
rtr