Er ist ist seit Jahren ein Dividenden-Highlight der Hauptversammlungs-Saison, gilt unter Aktionären als Kultobjekt und Sammlerstück. Doch der legendäre "Schokokoffer" von Lindt & Sprüngli weckt auch Gelüste beim deutschen Fiskus.

Leser fragen, die Redaktion antwortet

Ich habe gelesen, dass auch in diesem Jahr die anwesenden Aktionäre bei der Generalversammlung der Lindt & Sprüngli AG am 16. April wieder den beliebten Schokoladenkoffer erhalten haben. Aber müssen in Deutschland steuerpflichtige Aktionäre den Schokokoffer auch versteuern?



Börse Online:

Der Lindt‑Schokokoffer, von den Eidgenossen auch liebevoll „Bhaltis“ genannt, ist als Sachdividende steuerpflichtig, wenn Sie die Aktie hierzulande oder in einem anderen mit Deutschland steuerlich verbundenen Depot halten.

Der Aktionärskoffer wird vom deutschen Fiskus als Gewinn aus Kapitalvermögen behandelt und ist damit grundsätzlich zur Abgeltungssteuer  zuzüglich Solidaritätszuschlag, und gegebenenfalls Kirchensteuer (zusammen maximal 27,99 %) unterworfen, steuerlichbehandelt wie eine normale Dividende.


Der steuerpflichtige Wert des in in der Regel 3,5 bis 5 Kilogramm schweren Kofferinhalts ist der Marktwert der enthaltenen Schokolade. Typischerweise sind das Lindor-Kugeln, Schokoladentafeln der Marken  Swiss Premium Chocolate, Les Grandes und Excellence sowie Schokoriegel, Mini-Pralinen und Lindt Squares.Berechnungsmaßstab ist der Einzelhandelspreis. Diesen müssen empfangende Aktionäre selbst ermitteln und in der Steuererklärung (Anlage KAP) angeben.


Besteuerung von Sachdividenden in Deutschland

Sachdividende, auch Naturaldividenden genannt, werden hierzulande steuerlich grundsätzlich wie Bardividenden behandelt.  Es fällt die reguläre Abgeltungsteuer von 25 Prozent an, zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer (8 oder Prozent), ingsgesamt maximal 27,99 Prozent. Da kein Bargeld fließt, wird der Marktwert (bzw. der Verkaufspreis) der erhaltenen Sachleistung als Grundlage für die Besteuerung herangezogen.

Abweichende Steuervorschiften in der Schweiz

Bei den Eidgenossen gelten für solche Naturalzuwendungen an eingetragene Aktionäre teilweise abweichende / mildere Regeln, z. B. innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei. Wenn Sie konkret planen, die Aktie zu halten oder zu kaufen, lohnt sich eine Rücksprache mit einem Steuerberater oder bei der für Sie zuständigen Finanzverwaltung, insbesondere, wenn die Depotführung in der Schweiz oder über ausländische Broker erfolgt.

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